Die Pflege-Gesetze im Überblick
Über Paragrafen zum attraktiveren Beruf?
Die Bundesregierung schraubt gleich an mehreren Gesetzen, um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. Dabei beschäftigt das Thema nicht erst die Neu-Auflage der großen Koalition. Die Pflege-Gesetzgebung im Überblick:
Pflegeberufegesetz: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden künftig durch eine dreijährige, generalistische Ausbildung zur/m „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ersetzt. Wobei sich die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr auf die Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren können.
Die neue Ausbildung greift ab Januar 2020, verabschiedet wurde das Gesetz bereits im Sommer 2017.
Die Ausbildung wird künftig zudem für alle Azubis kostenlos sein und über einen Landesausbildungsfonds finanziert, an dem alle Akteure des Pflegebereichs beteiligt sind.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Dahinter verbirgt sich ein Sofortprogramm gegen den Personalmangel in Krankenhaus- und Altenpflege. Dazu werden in der vollstationären Altenpflege 13.000 zusätzliche Stellen für Fachkräfte geschaffen, die von den Kassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden.
Um die Personalausstattung in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder jede aufgestockte Pflegestelle vollständig von den Kassen finanziert. Außerdem müssen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus rückwirkend ab 2018 vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.
Um weniger Arbeitszeit mit bürokratischen Aufgaben zu blockieren, wird außerdem die digitale Ausstattung im Pflegebereich gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung 12.000 Euro zur Verfügung.
Das Gesetz ist bereits seit Januar dieses Jahres in Kraft.
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung müssen Kliniken seit diesem Jahr Pflegepersonaluntergrenzen einhalten – zunächst allerdings nur in den vier Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie (siehe Bericht auf dieser Seite).
Ursprünglich hätten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Personaluntergrenzen erarbeiten sollen. Doch nachdem sie sich über Monate in den Verhandlungen festgebissen hatten und auch ein Vermittlungsversuch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) scheiterte, schritt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) letztlich ein.
Die Selbstverwaltung hat allerdings die Aufgabe, die Untergrenzen weiterzuentwickeln, die Verordnung ist zunächst bis Ende 2019 befristet. (reh)