Verordnungsverhalten

Unbegründete Rezepthürden bei Biosimilars

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gibt Medizinern mit einem Leitfaden und Empfehlungen Orientierungshilfe in puncto Biosimilar-Verordnung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Seit 2006 sind Biosimilars in Deutschland verfügbar – und damit für Ärzte auch rezeptierbar. Aktuell sind 29 Biosimilars zugelassen, 21 davon wurden bereits in den deutschen Arzneimittelmarkt eingeführt.

In den vergangenen Jahren zugelassene und sich im Zulassungsverfahren befindende Biosimilars referenzieren auf Biologika, die einen hohen Stellenwert im Behandlungsgeschehen haben, wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) betont.

Der wissenschaftliche Fachausschuss der Bundesärztekammer hat nun einen Leitfaden und Empfehlungen zur Behandlung mit Biosimilars veröffentlicht. Denn für behandelnde Ärzte sei es für ihre Verordnungsentscheidungen wichtig, so die AkdÄ, den therapeutischen Nutzen und die Risiken der Biosimilars im Vergleich zu ihren Referenzarzneimitteln korrekt bewerten zu können.

Laut AkdÄ wird die in den Verordnungsquoten erkennbare Zurückhaltung bei der Verordnung von Biosimilars vor allem mit der Unsicherheit hinsichtlich der pharmazeutischen Qualität, der Wirksamkeit, der Sicherheit und der Austauschbarkeit mit dem Referenzarzneimittel begründet.

Das häufig ebenso für unterschiedliche Chargen jedes Referenzarzneimittels gültige Prinzip "ähnlich, aber nicht identisch" trage erheblich zur Verunsicherung bei. (maw)

Leitfaden: goo.gl/qvuPe4

Empfehlungen: goo.gl/7Znst4

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?