Hilfsmittel-Berater

Und raus bist du!

Die Koalition verbannt externe Hilfsmittelberater der Kassen aus der Versorgung. Das Heil-und Hilfsmittelgesetz wird an mehreren Stellen nachgeschärft.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) geht auf die Zielgerade im Bundestag. Am 13. Februar ist eine Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt, noch in der gleichen Woche soll das Gesetz verabschiedet werden. Es zieht Leitplanken für mehr Qualität in die Versorgung ein, ermöglicht Modellvorhaben für die Blankoverordnung von Heilmitteln und setzt die bisherige Bindung der Vergütung an die Grundlohnsumme in den Jahren 2017 bis 2019 aus. Inzwischen liegen Änderungsanträge der Koalition vor –  ein Überblick:

Externe Hilfsmittelberater: Kassen dürfen solche Berater künftig nicht mehr beauftragen. Nur noch der Medizinische Dienst der Krankenkassen darf externe Expertise anfordern, wenn ein beantragtes Hilfsmittel auf seine Erforderlichkeit überprüft werden soll. Die wirtschaftliche Abhängigkeit der von den Kassen beauftragten Berater von ihren Auftraggebern schätzen Union und SPD "skeptisch" ein. Die Barmer GEK etwa lehnt das Vorhaben ab. Die Anbindung an den MDK werde mehr Bürokratie mit sich bringen und könnte die Versorgung der Patienten verzögern.

Erweiterung der Verordnungsfähigkeit von Podologie: Bisher ist die Verordnung nur möglich, wenn krankhafte Schädigungen am Fuß infolge von Diabetes bestehen. Künftig können Krankenkassen die podologische Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben auch genehmigen, wenn andere Grunderkrankungen vorliegen, die ohne Behandlung Folgeschäden nach sich ziehen würden.

Kriterium Qualität bei Ausschreibungen: Qualitätsaspekte sollen als Zuschlagskriterium ein Gewicht von mindestens 50 Prozent haben (bisher 40 Prozent). Preiswettbewerb darf zu keiner tendenziell sinkenden Qualität führen.

Vertragsanpassung an aktualisierte Hilfsmittelverzeichnisse: Union und SPD wollen eine schnelle Umstellung der laufenden Verträge von Kassen erreichen. Klargestellt wird, dass eine Änderung von Qualitätsvorhaben im Verzeichnis es erlaubt, laufende Ausschreibungsverträge anzupassen oder zu kündigen.

Weiterbildung: Kassen und Verbände der Heilmittelerbringer können künftig in ihren Rahmenempfehlungen die Inhalte und den zeitlichen Umfang der Weiterbildungen vereinbaren. Zudem soll es Listen von Weiterbildungsstätten und Fachlehrern geben, die vereinbarte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen.

Wundzentren: Im HHVG wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgetragen, in der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege Details zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden zu regeln. Jetzt steuern Union und SPD nach und legen fest, dass der GBA dabei "die existierende Bandbreite des vorhandenen Therapieangebots berücksichtigen" soll.

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Kommentare
Wilfried Hofmann 02.02.201715:34 Uhr

Ausbildung der Physiotherapeuten und Masseure: Teuer und entwertet


Physiotherapeuten/innen, Masseure/innen und med. Bademeister/innen gehören zu den wenigen Berufen, die hierzulande die Kosten für ihre Ausbildung selbst tragen müssen. Die Ausbildung an einer Berufsfachschule dauert drei Jahre bis zum Physiotherapie-Examen und
zwei Jahre bis zum Masseur-Examen. Ein Berufsgesetz des Bundes regelt die Inhalte der Ausbildung und des Staatsexamens.
Die Schulgelder liegen in Summe zwischen 12.000 € und 18.000 € für Physiotherapieschüler, bei 8.000 € bis 12.000 € für Masseurschüler.

Das System unterscheidet sich deutlich vom dualen Ausbildungssystem wie etwa bei den Pflegekräften mit Schule und Praxisanteilen in der Klinik, die ihnen auch eine Ausbildungsvergütung zahlt. Dagegen gibt es für Masseur- und Physiotherapieschüler allein schulbegleitende unbezahlte Praktika. Immerhin gibt es bei den Masseuren ein bezahltes
halbjähriges Anerkennungspraktikum nach dem Staatsexamen.

Nach Staatsexamen und Erteilung der Anerkennung als staatlich geprüfte/r Masseur/in oder Physiotherapeut/in, dürfen die jungen Therapeuten noch nicht einmal alle Therapiearten, die sie gelernt haben, durchführen – jedenfalls nicht im System der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem 90% der Bewohner Deutschlands angehören.

2015 konnten 42,6% der Umsätze mit den Leistungen der beiden Berufsgruppen in der GKV nur nach teuren „Weiterbildungen“ (=Zertifikate - Kosten bis zu 50.000 €) ausgeführt werden – 2004 betrug dieser Anteil nur 25,8%, die Tendenz weist deutlich Richtung 50%.
Hiermit wird die Ausbildung entwertet!

Der Begriff „Weiterbildung“ ist in Bezug auf große Teile der Kursangebote irreführend, er suggeriert, dass dort etwas gelernt wird, was in der Ausbildung nicht vorkam. Krankenkassenverbände und einige Berufsverbände beteiligen sich darüber hinaus sogar noch daran dafür zu sorgen, dass faktisch nur eine limitierte Anzahl von Personen die entsprechenden Kurse als Lehrkräfte durchführen dürfen – das Angebot an Kursen wird künstlich verknappt.

Das führt zu seltsamen Ergebnissen. Man sollte meinen, dass Lehrer an Berufsfachschulen, die den Schülern Theorie und Praxis einer Therapie vermitteln, diese auch in „Weiterbildungen“
vermitteln dürften – Fehlanzeige in der seltsamen Berufswelt der Physiotherapeuten/innen und Masseure/innen.

Hinzu kommt ein stetig wachsender Fachkräftemangel.
- Rückgang der Schülerzahlen um 20%
- Rückgang derer die die Ausbildung beenden um 40%

Seit mehreren Jahren wird gefordert das die Ausbildungs- und Prüfungsordnung überarbeitet wird, und die „Zertifikate“ in die Ausbildung integriert werden, um auch hierüber den Beruf attraktiver zu machen.

Jetzt, wo man kurz davorsteht die Ausbildung zu überarbeiten, versuchen einige Verbände die Bundestagsabgeordneten vor ihren „Karren“ zu spannen um ihre Pfründe zu sichern!
Die Qualitätssicherung wird hier scheinbar in den Vordergrund gestellt.

Einige Funktionäre haben wohl noch nicht erkannt das eine Berufsgruppe kurz vor dem AUS steht!

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