Hilfsmittel-Berater

Und raus bist du!

Die Koalition verbannt externe Hilfsmittelberater der Kassen aus der Versorgung. Das Heil-und Hilfsmittelgesetz wird an mehreren Stellen nachgeschärft.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) geht auf die Zielgerade im Bundestag. Am 13. Februar ist eine Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt, noch in der gleichen Woche soll das Gesetz verabschiedet werden. Es zieht Leitplanken für mehr Qualität in die Versorgung ein, ermöglicht Modellvorhaben für die Blankoverordnung von Heilmitteln und setzt die bisherige Bindung der Vergütung an die Grundlohnsumme in den Jahren 2017 bis 2019 aus. Inzwischen liegen Änderungsanträge der Koalition vor –  ein Überblick:

Externe Hilfsmittelberater: Kassen dürfen solche Berater künftig nicht mehr beauftragen. Nur noch der Medizinische Dienst der Krankenkassen darf externe Expertise anfordern, wenn ein beantragtes Hilfsmittel auf seine Erforderlichkeit überprüft werden soll. Die wirtschaftliche Abhängigkeit der von den Kassen beauftragten Berater von ihren Auftraggebern schätzen Union und SPD "skeptisch" ein. Die Barmer GEK etwa lehnt das Vorhaben ab. Die Anbindung an den MDK werde mehr Bürokratie mit sich bringen und könnte die Versorgung der Patienten verzögern.

Erweiterung der Verordnungsfähigkeit von Podologie: Bisher ist die Verordnung nur möglich, wenn krankhafte Schädigungen am Fuß infolge von Diabetes bestehen. Künftig können Krankenkassen die podologische Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben auch genehmigen, wenn andere Grunderkrankungen vorliegen, die ohne Behandlung Folgeschäden nach sich ziehen würden.

Kriterium Qualität bei Ausschreibungen: Qualitätsaspekte sollen als Zuschlagskriterium ein Gewicht von mindestens 50 Prozent haben (bisher 40 Prozent). Preiswettbewerb darf zu keiner tendenziell sinkenden Qualität führen.

Vertragsanpassung an aktualisierte Hilfsmittelverzeichnisse: Union und SPD wollen eine schnelle Umstellung der laufenden Verträge von Kassen erreichen. Klargestellt wird, dass eine Änderung von Qualitätsvorhaben im Verzeichnis es erlaubt, laufende Ausschreibungsverträge anzupassen oder zu kündigen.

Weiterbildung: Kassen und Verbände der Heilmittelerbringer können künftig in ihren Rahmenempfehlungen die Inhalte und den zeitlichen Umfang der Weiterbildungen vereinbaren. Zudem soll es Listen von Weiterbildungsstätten und Fachlehrern geben, die vereinbarte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen.

Wundzentren: Im HHVG wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgetragen, in der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege Details zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden zu regeln. Jetzt steuern Union und SPD nach und legen fest, dass der GBA dabei "die existierende Bandbreite des vorhandenen Therapieangebots berücksichtigen" soll.

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