Lebertransplantationen
Uniklinik Essen geht mit Kritikern hart ins Gericht
Medizinrechtler empfehlen Uniklinik Klage gegen den Prüfbericht, in dem den Essenern Verstöße bei Lebertransplantationen vorgeworfen werden.
Veröffentlicht:ESSEN. Die Uniklinik Essen, die sich massiven Vorwürfen an ihrem Vorgehen bei Lebertransplantationen gegenüber sieht, hat klargestellt, dass es in dem Haus keine gezielten Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Manipulationen gegeben habe.
Die Prüfungs- und Überwachungskommission von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (PÜK) wirft dem Klinikum vor, in den Jahren 2012 bis 2015 bei Lebertransplantationen gegen die entsprechenden Richtlinien verstoßen zu haben. Die Kritik: Bei der Organvergabe an Patienten mit hepatozellulärem Karzinom seien die Mediziner von den Mailand-Kriterien abgewichen, Alkoholkranke hätten unberechtigterweise ein Organ erhalten und die Uniklinik habe im beschleunigten Verfahren Lebern an andere Patienten vergeben als die, die ursprünglich gemeldet worden waren.
"Es geht hier nicht um Datenfälschung, nicht um irgendeine Bevorzugung von Patienten und auch nicht um eine finanzielle Vorteilsnahme", betonte der Ärztliche Direktor Professor Jochen Werner vor Journalisten. Er räumte Dokumentationsmängel ein, sie seien aber beseitigt worden. Experten hätten dem Haus bestätigt, dass es ein mängelfreies Verfahren implantiert habe, sagte Werner. "Trotzdem setzen wir ein engmaschiges Monitoring fort."
Die häufige Ummeldung von Patienten im sogenannten Rescue-Verfahren, bei dem es um minderwertige Organe geht, habe gute Gründe, sagte der stellvertretende Ärztliche Direktor Professor Kurt Werner Schmid. Die Klinik müsse nach einem Anruf von Eurotransplant innerhalb von Minuten entscheiden, ob sie das Organ annehme und den geeigneten Spender nennen. Wenn sich dann herausstelle, dass ein anderer Patient besser passt, müsse man reagieren, erläuterte der Pathologe. In Essen gebe es eine hohe Expertise bei der Nutzung minderwertiger Organe, deshalb komme das Rescue-Verfahren häufiger zum Tragen als anderswo. "Wir wehren uns dagegen, dass wir als diejenigen, die mit marginalen Organen am besten umgehen können, so behandelt werden, wie es durch die PÜK geschieht." Die Verantwortlichen werfen der BÄK vor, den Prüfbericht im Internet veröffentlicht und an Journalisten gegeben zu haben, bevor er den Essenern bekannt war.
Der Medizinrechtler Professor Martin Rehborn und der Staatsrechtler Professor Wolfram Höfling gehen davon aus, dass der PÜK die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen fehlt. Rehborn empfiehlt der Klinik die Klage gegen den Prüfbericht. "Man muss die Frage klären, ob das, was der Gesetzgeber vorgegeben hat, richtig umgesetzt worden ist." Ziel einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin werde zunächst die Entfernung des Prüfberichts aus dem Netz sein, so Rehborn.
Das Transplantationswesen müsse staatlich organisiert werden und gehöre nicht in die Hände von privatrechtlichen Organisationen wie der BÄK, sagte Höfling. In Deutschland gebe es zurzeit eine "fundamentale Fehlkonstruktion". Er kritisierte auch die Richtlinien zur Organvergabe, etwa die Forderung, dass Alkoholkranke vor einer Transplantation eine sechsmonatige Karenzzeit nachweisen müssen. "Das ist eine eklatante Diskriminierung von schwerstkranken Menschen", sagte er. Der BÄK stehe jedenfalls eine solche Entscheidung über Leben und Tod nicht an. Eine Stellungnahme der zuständigen Gremien bei der BÄK war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten.