GKV
Union und SPD kommen den Kassen bei Beiträgen entgegen
Union und SPD basteln noch eifrig am Versorgungsverbesserungsgesetz. Auf den letzten Drücker sollen die Krankenkassen doch noch mehr Flexibilität bei ihrer Beitragsgestaltung erhalten. Kleine Krankenkassen erhalten mehr Planungssicherheit.
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Bei den Zusatzbeiträgen sollen die Kassen nun doch mehr Spielraum erhalten.
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Berlin. Zusatzbeiträge auf die Krankenversicherungsbeitrage sollen auch dann bereits am 1. Januar 2021 angehoben werden dürfen, wenn die Finanzreserven absehbar im Verlauf des Jahres unter die Marke von 0,4 Monatsausgaben fallen. Das geht aus einem aktuellen Änderungsantrag von Union und SPD zum Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, GPVG) hervor, das am Donnerstagnachmittag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Die Abgeordneten reagieren damit auf Bedenken im Kassenlager.
Allerdings soll der Aufschlag nur in dem Umfang erfolgen können, der für die Absicherung der gesetzlichen Mindestreserve von 0,4 Monatsausgaben nötig ist. Der bisherige Gesetzentwurf hatte ein Anheben der Zusatzbeiträge zum Jahresbeginn verboten, sollte die Mindestreserve zu Neujahr bei 0,4 Monatsausgaben oder darüber liegen.
Mehr Beinfreiheit für kleine Kassen
Mit der Änderung sollen nun Verwerfungen im Wettbewerb der Kassen untereinander vermieden werden. Die hätten durch unterjährige Beitragsanhebungen auftreten können.
Krankenkassen unter 50.000 Mitgliedern, vornehmlich Betriebskrankenkassen, können durch teure Therapien einzelner Mitglieder in finanzielle Schieflage geraten. Auch hier haben die Abgeordneten noch einmal eingegriffen. Diese Kassen können ihre Zusatzbeiträge auf Antrag bei den Aufsichtsbehörden stärker anheben, um sich gegen Ausgabenrisiken abzusichern.
Spahns Griff in die Kassen
Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz zieht der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler zur Finanzierung der Pandemiekosten heran. Um die Beitragssätze stabil zu halten, greift er auf acht Milliarden Euro der insgesamt 20,6 Milliarden Euro starken Reserven der Kassen zu.
Der Steuerzahler soll fünf Milliarden Euro zum Ausgleich der für 2021 erwarteten Deckungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung von 16,6 Milliarden Euro beitragen. Über die Anhebung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge um 0,2 Beitragssatzpunkte sollen rund drei Milliarden Euro eingenommen werden. Mit den nun geplanten Lockerungen könnten es etwas mehr werden. (af)