Milliarden Euro Defizit

VdK fordert höhere GKV-Zuweisungen für Bürgergeld-Empfänger

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Berlin. Der Sozialverband VdK fordert angesichts eines neues Gutachtens höhere steuerfinanzierte GKV-Beiträge für Bezieher von Bürgergeld. „Es ist Aufgabe des Sozialstaates, die medizinische Versorgung im Bürgergeldbezug abzusichern“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Sonntag. „Diese gesellschaftliche Aufgabe darf nicht auf die Betragszahler abgewälzt werden. Der Staat muss endlich seinem Finanzierungsauftrag nachkommen und für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen.“

Hintergrund ist ein neues Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Danach betrug das Defizit zwischen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher (ehemals ALG II) im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Die Krankenkassen erhielten danach 2022 pro Monat und Mitglied mit Bürgergeldbezug 108,48 Euro im Monat. Kostendeckend wäre dem Gutachten zufolge aber ein Beitrag von 311,40 Euro gewesen.

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Bentele verwies auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Darin heißt es: „Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln.“ Bentele: „Passiert ist bisher aber nichts.“

Die VdK-Präsidentin bezeichnete es zudem als „besonders ungerecht“, dass privat versicherten Bürgergeldempfänger höhere Zuschüsse für ihre PKV-Versicherung erhalten, als die Jobcenter für Mitglieder der GKV bezahlen.

In der Tat sieht § 232a SGB V für Bürgergeldempfänger in der GKV vor, dass ihr Beitrag anhand der sogenannten „monatlichen Bezugsgröße“ (2024 West: 3.535 Euro) mit dem Faktor 0,2155 ermittelt wird. Über dieses fiktive Einkommen wird der ermäßigte GKV-Beitragssatz (14,0 %) zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (2024: 1,7 %) erhoben. Für 2024 erhalten die gesetzlichen Kassen je Bürgergeldempfanger somit 119,60 Euro im Monat.

Für Privatversicherte sieht § 26 SGB II hingegen vor, dass die Jobcenter höchstens den „halbierten Beitrag für den Basistarif“ leisten. Der beträgt im Jahr 2024 843,52 Euro, ergo erhalten die Versicherten je Monat bis zu 421,77 Euro Zuschuss. (nös)

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