Videoschulungen für Diabetespatienten
Verbände fordern Änderungen an geplanter DMP-Richtlinie des G-BA
Videoschulungen verzeichneten in der Corona-Pandemie einen Boom – künftig sollen sie im Rahmen der Chronikerprogramme etwa zu Diabetes vermehrt möglich sein. Fachgesellschaften sehen aber noch Nachbesserungsbedarf bei der neuen Richtlinie.
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Per Video statt in Präsenz: Onlineschulungen im Rahmen der Chronikerprogramme etwa zu Diabetes sollen künftig vermehrt möglich sein.
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Berlin. Fachgesellschaften und Fachverbände drängen auf Nachbesserungen an der geplanten neuen Richtlinie zu Anforderungen für Disease Management Programme (DMP).
Im Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der DMP-Anforderungs-Richtlinie – kurz DMP A-RL genannt – sei bislang nicht klar formuliert, was unter einer digitalen Schulung verstanden werde und wer die Patientenschulungen per Video übernehmen solle, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten gemeinsamen Mitteilung des Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der Gesellschaft für Kinder- und Jugendendokrinologie, des Bundesverbands der niedergelassenen Diabetologen (BVND) und des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD).
Grundsätzlich sei es richtig und gut, dass Videoschulungen im Rahmen der Chronikerprogramme künftig möglich sein sollten, betonte Dr. Thomas Kapellen von der DDG-Arbeitsgemeinschaft „Pädiatrische Diabetologie“. Die Bereitschaft, derartige Schulungen wahrzunehmen, sei insbesondere bei jungen Menschen, Familien und Kindern hoch und werde inzwischen von vielen als Standard eingefordert.
Videoschulungen nur in der qualifizierten Arztpraxis
In der Richtlinie müsse allerdings herausgestellt sein, dass Videoschulungen – wie Präsenzschulungen auch – in der Arztpraxis durchgeführt würden, welche die betroffenen Patientinnen und Patienten auch sonst betreue.
„Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme sind ein unerlässlicher Bestandteil der Diabetestherapie, ein integraler Bestandteil der Langzeitbetreuung und sollten daher unbedingt von Leistungserbringern mit krankheitsspezifischer Expertise umgesetzt werden“, begründete DDG-Experte Professor Dirk Müller-Wieland die Forderung.
Auf diese Weise werde auch sichergestellt, dass sich strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme von anderen digitalen Angeboten wie Onlinevorträgen, Videosprechstunden zur Beratung oder auch digitalen Gesundheitsanwendungen unterschieden. Letztere Angebote stellten keinen Ersatz für eine strukturierte Patientenschulung dar, sondern seien nur ein Add-on in der Betreuung, sagte Dr. Nicola Haller vom VDBD.
Eine erneute Bewertung von Videoschulungen, wie sie der G-BA in seiner Richtlinie plane, sei hingegen unnötig, erklärten die Verbändevertreter. Qualifizierte Video-Schulungsprogramme seien lediglich eine „andere Darbietungsform“ der bereits evaluierten Präsenz-Schulungen, heißt es dazu in der Mitteilung.
„Bereits bestehende Schulungsprogramme sollten von der zusätzlichen Evaluationspflicht freigestellt werden, da dies keinen wissenschaftlichen Mehrwert erbringt sowie eine unangemessene Härte für die Anbieter und eine weitere Verzögerung des Patientenangebots bedeuten würde“, gab Sandra Schlüter, Vorsitzende der DDG-Arbeitsgemeinschaft „Diabetes & Technologie“ zu bedenken. (hom)