Entlastung angemahnt
Verbraucherschützer fordern drei Sofortmaßnahmen für häusliche Pflege
Pflegegeld anheben, Entlastungsbetrag vereinfachen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Ampelkoalition auf, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen rasch unter die Arme zu greifen.
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Deutschlands größter Pflegedienst: Etwa fünf Millionen Menschen kümmern sich um die Pflege ihrer Angehörigen.
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Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für „schnelle und wirksame“ Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ausgesprochen. „Die Lage in der häuslichen Pflege nimmt zunehmend kritische Ausmaße an“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop am Freitag.
Die Bundesregierung habe sicherzustellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch in der aktuellen Krise eine bedarfsgerechte Versorgung erhielten.
In der öffentlichen Debatte finde oft eine Verkürzung auf unmittelbare Finanzierungsfragen statt, kritisierte Pop. Etwa, wenn es um die Eigenanteile stationär gepflegter Menschen gehe. „Es gibt aber eine Reihe von Problemen, die sich auf die Versorgung in der häuslichen Pflege auswirken. Das wurde bei den bisherigen Entlastungspaketen zur Energiekrise vernachlässigt.“
Koalitionspläne
Warten auf Entlastung in der häuslichen Pflege
Pflegegeld um mindestens zehn Prozent anheben
Konkret verlangt der vzbv außer Finanzierungs- und Leistungsreformen drei Sofortmaßnahmen. Dazu zähle ein mindestens zehn Prozent höheres Pflegegeld ab Januar 2023.
Eine Erhöhung um lediglich fünf Prozent, wie in einem Prüfbericht der Bundesregierung Ende 2020 empfohlen worden sei, wäre angesichts der hohen Inflationsrate nicht mehr zeitgemäß, so der vzbv. Für eine Anhebung des Pflegegelds hatte sich zuletzt auch die DAK-Gesundheit ausgesprochen.
Darüber hinaus müsse der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro von Pflegebedürftigen aller Pflegegrade gegen Kostennachweis auch für nicht-professionelle Hilfen eingesetzt werden dürfen, etwa für nachbarschaftliche Unterstützung. Die derzeitigen engen Vorgaben auf Länderebene schränkten den Personenkreis, der unterstützen dürfe, unnötig ein. Auch der Entlastungsbetrag sei „angemessen“ anzuheben, so der vzbv.
Anspruch auf Kostenerstattung bei Engpässen
Im Falle von Versorgungsausfällen oder Engpässen ambulanter Pflegedienste sollten Pflegebedürftige Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber ihrer Pflegekasse erhalten, fordern die Verbraucherschützer zudem. Dieser sollte der Höhe der ambulanten Leistung entsprechen und maximal drei Monate auch für andere Leistungserbringer oder Personen ohne Qualifikation wie Angehörige und Nachbarn genutzt werden können. (hom)