Karlsruhe

Verfassungsgericht verkündet Sterbehilfe-Urteil Ende Februar

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 26. Februar sein Urteil zur „geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe“. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Auf dem Prüfstand steht der im Dezember 2015 eingeführte Strafparagraf 217. Bei „geschäftsmäßiger Förderung der Sterbehilfe“ droht danach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Dabei ist „geschäftsmäßig“ nicht als „mit Gewinnstreben“ zu verstehen, sondern als „regelmäßig“ oder „mehrfach“. Insbesondere Sterbehilfevereinen sollte damit die Arbeit in Deutschland unmöglich gemacht werden.

Geklagt haben aber auch Ärzte und kranke Menschen. Letztere fürchten, dass sie später keinen Zugang zu einem geeigneten Medikament haben. Für Ärzte stellt sich die Frage, inwieweit sie mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn sie Schwerkranken ein solches Medikament beschaffen.

Das Gericht hatte im April zwei Tage darüber verhandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Suizidbeihilfe in Deutschland zulässig sein muss. (mwo)

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