Leitartikel zum ABDA-KBV-Modell

Verordnung nach Katalog?

Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung oder Aufgabe der ärztlichen Therapiehoheit? An der Basis ist das ABDA-KBV-Modell umstritten. Auch die Apotheker stehen nicht mehr wie ein Mann dahinter.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Produktauswahl erst in der Apotheke: Das ist ein Element des ABDA-KBV-Modells.

Produktauswahl erst in der Apotheke: Das ist ein Element des ABDA-KBV-Modells.

© Volker Witt / fotolia.com

Nach langwierigen Gesprächen haben sich die AOK plus, die Kassenärztlichen Vereinigungen von Sachsen und Thüringen sowie die Apothekerverbände auf Eckpunkte für ein Modellvorhaben zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung geeinigt.

Das Papier befinde sich "im Unterschriftenverfahren", teilt die KV Sachsen mit. Erprobt werden soll das sogenannte "ABDA-KBV-Modell", bei dem die Ärzte nur noch Wirkstoffe aus einem indikationsbezogenen Präparatekatalog verordnen.

Die Produktauswahl bleibt den Apothekern überlassen. Zudem soll ein von Medizinern und Pharmazeuten gemeinsam verantwortetes Medikationsmanagement die Compliance verbessern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch prekäre Polymedikation vermeiden helfen.

Zum Herbst dieses Jahres werde die Wirkstoffverordnung beginnen, zum Jahresende das patientenindividuelle Medikationsmanagement, heißt es.

Näher will sich zu den Details der Vereinbarung bislang keine Seite äußern. Nur soviel ist sicher: Ein Modellprojekt wie von Schwarz-Gelb im Versorgungsstrukturgesetz intendiert, wird es definitiv nicht geben.

In dem dort neu verfassten §64a SGB V ist die Rede von einem "Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung", das in einem KV-Bezirk mit sämtlichen Kassen gemeinsam durchzuführen sei.

Da diese Voraussetzung bei dem jetzt anvisierten Testlauf mit nur einer Kasse nicht gegeben ist, beziehe sich die Eckpunktevereinbarung auf §63 SGB V, erläutert die AOK.

Damit ist die Latte deutlich tiefer gelegt, lassen sich konfliktträchtige Punkte aus den Vorgaben des Versorgungsstrukturgesetzes leichter umgehen - etwa der Ausgleich von Mehraufwendungen, die den Kostenträgern durch den Versuch entstehen.

Zwar gibt es eine Beitrittsoption. Geplant sei eine "zeitnahe Öffnung für weitere gesetzliche Krankenkassen und die perspektivische Überführung in ein Modellvorhaben nach § 64 a SGB V", so ein Sprecher der KV Sachsen. Nach überbordendem Interesse aus GKV-Kreisen klingt das freilich nicht ...

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 28.01.201316:32 Uhr

ABDA-KBV-Eckpunkte sind eher geblisterte Knackpunkte

Das ABDA-KBV-Modell zur Arzneimittelverordnung ist unterschriftsreifer Unsinn. Was hausarztfremde, versorgungs-, medizin-, therapie- und bildungsferne Schichten ausgeheckt haben, können doch AOK plus, die Kassenärztlichen Vereinigungen von Sachsen und Thüringen sowie die Apothekerverbände dort nicht ernsthaft wollen?

Der wegen Erfolglosigkeit frustriert zurückgetretene KBV-Vorstand, Kollege Dr. med. Carl-Heinz Müller, hatte sein Prestigeprojekt mit schwachen Argumenten promotet:
• "Bei dem Modell soll vor allem die mangelnde Compliance von Patienten, die mehr als fünf Wirkstoffe einnehmen müssen, verbessert werden" sekundierte er ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf in einer KBV-Pressemitteilung vom 17.9.2011.
• Dezember 2011 hieß es, die Patienten hätten dann "nicht mehr drei unterschiedliche Packungen mit demselben Wirkstoff im Schrank".
• in der ersten KBV-ABDA Pressekonferenz vom 12.4.2011 war vollmundig die Rede von 2,1 Milliarden Euro Einsparpotential.
• im Dezember 2011 schrumpfte das Ganze auf bescheidene 1,2 Mrd. €.
• Am 12.4.2011 hieß es: "keine Positivliste" sondern "Behandlungskorridor", in dem evidenzbasierte Medizin stattfände.
• Am 17.9.2011 nannte sich dasselbe "Leitplanke" und "keine Positivliste, kein Medikationskatalog".

Dieses "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" bedeutet also, dass f ü n f Medikamente, ärztlicherseits blanko für GKV-Patienten verordnet, je nach Marktlage bis zu z w a n z i g verschiedene Verpackungen, Logos, Tablettenformen und –Farben, Herstellernamen oder Reimporte aus EU-Ländern in einem e i n z i g e n Jahr ergeben sollen? Nach dem ABDA-KBV-Modell ist Fakt, dass Apotheken in Eigenregie zukünftig i r g e n d e i n zu der Wirkstoffverordnung des Arztes halbwegs passendes Billig-Präparat raussuchen. Das "gemeinsame Medikationsmanagement" von Arzt und Apotheker e r h ö h t damit Arzneimittelrisiken und verkommt zur Apothekenjagd nach tagesaktuellen Höchstrabatten.

Als Ersatz für EbM- und Leitlinien-gestützte, an klinischer Differenzialdiagnostik orientierte, individualisierte Pharmakotherapie ist die Verordnung nach Katalog à la ABDA-KBV eine ohne Not erfundene Krankheit, die wir neben den bestehenden Erkrankungen unserer Patientinnen und Patienten noch zusätzlich zu heilen versuchen sollen. Kein Wunder, dass sich alle anderen KVen einschließlich meiner KVWL da ausgeklinkt haben. Denn die Erkenntnis ist gereift, dass bisher schon ständiger Wechsel im hart umkämpften Generika- und Rabattmarkt zu erheblichen Mehrkosten durch Noncompliance, Nonadherence und ungenutzt weggeworfenen Arzneimittelpackungen führen würde.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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