Sterbehilfe

Viel Zuspruch für Gröhes Vorstoß

Schwarz-Gelb scheiterte mit einer Neuregelung der Sterbehilfe. Nun will Gesundheitsminister Gröhe einen neuen Vorstoß wagen. Er plant ein umfassendes Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe.

Veröffentlicht:

BERLIN .Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist mit der Forderung nach einem umfassenden Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe bei Ärzten und Pflegeeinrichtungen auf Zustimmung gestoßen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, sagte dem Berliner "Tagesspiegel": "Der Minister rennt damit bei uns offene Türen ein. ... Wir sind gegen jede Form von organisierter Sterbehilfe und warnen seit langem vor der Werbung und Verlockung für Menschen, den vermeintlich leichten Ausweg zu suchen."

Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Gröhe (CDU) hatte der "Rheinischen Post" gesagt: "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen." Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich".

Bisher ist aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Wer einem Todkranken beispielsweise Gift besorgt, macht sich also nicht strafbar. Dies ist erst der Fall, wenn er es dem Betroffenen aktiv einflößt.

In der vergangenen Legislaturperiode war Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem Versuch gescheitert, die Rechtslage zu ändern. Bestraft werden sollte laut Gesetzentwurf, wer Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen.

Das ging der Union nicht weit genug. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich keine konkreten Pläne zu dem Thema.

"Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben"

Ein Sprecher des formell zuständigen Justizministeriums sagte dem "Tagesspiegel", dass dort keine Gesetzesinitiative zur Sterbehilfe geplant sei.

Bei den Koalitionsverhandlungen sei man überein gekommen, dass ein solcher Vorstoß aus der Mitte des Parlaments kommen müsse. Justizminister Heiko Maas (SPD) gilt als Gegner eines Sterbehilfeverbots.

Montgomery sagte jetzt, es sei gut, dass das schwarz-gelbe Gesetz so nicht gekommen sei. "Wir freuen uns jetzt auf einen neuen Anlauf mit Herrn Gröhe." Nahen Angehörigen müsse es weiterhin erlaubt sein, Sterbewilligen Suizidbeihilfe zu leisten, sagte er.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Forderung Gröhes ebenfalls. Stiftungsvorstand Eugen Brysch erklärte am Montag: "Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben."

Der weniger konsequente Vorstoß von Schwarz-Gelb zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidförderung sei zu Recht gescheitert. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Lutz Barth 09.01.201408:02 Uhr

Debatte ist "unterirdisch"!

Mit Verlaub: Die Sterbehilfedebatte ist nach wie vor nicht „nur“ soziologisch, sondern auch arztethisch unterbelichtet und jeder „Dampfmichel“ meint, seine hobbyjuristischen Thesen über das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht unter das allgemeine Volk streuen zu können.

Dass die Ärzteschaft als „Mechaniker des Todes“ nicht zur Verfügung stehen, hat uns der amtierende Präsident der Bundesärztekammer im Zusammenhang mit der angestrebten Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz wissen lassen und insofern bleibt er seiner „Linie“ treu, zumal er bereits schon im Jahre 2001 – damals noch als Chef des Marburger Bundes – wortgewaltig und martialisch verkündete: «Mit der Keulung von Menschen will die deutsche Ärzteschaft nichts zu tun haben» (vgl. dazu : Hamburger Morgenpost v. 11.04.2001 >>> http://www.mopo.de/news/mittwoch-11-04-2001--13-52-marburger-bund-und-bundesaerztekammer-gegen-sterbehilfe,5066732,6005776.html <<< (html).

Nun – mit derart markigen Sprüchen hat sich der jetzige Präsident der BÄK mehr als nur positioniert und – abermals mit Verlaub – sicherlich nicht als weiterer Gesprächspartner in dem Sterbehilfediskurs empfohlen, offenbart er doch eine Gesinnung, die – wie wir spätestens seit dem Deutschen Ärztetag 2011 wissen – unversehens auch schon mal in ein ethisches Zwangsdiktat in der ärztlichen Musterberufsordnung münden kann und er und weitere hochrangige Ärztefunktionäre Verantwortung dafür zeichnen, dass die eigenen ärztlichen Kolleginnen und Kolleginnen empfindlich in einem ihrer zentralen Grundrechte, namentlich das der Gewissensfreiheit, beeinträchtigt werden.

Indes scheint in Mode gekommen zu sein, dass insbesondere Gegner der Liberalisierung munter und geradezu beschwingt darüber „philosophieren“, warum es besonders dringlich ist, nun ein umfassendes „Sterbehilfeverbot“ gesetzlich auf den Weg zu bringen, ohne auch nur im Ansatz in ihren Argumenten die verfassungsrechtliche Dimension der aktuelle Debatte erkannt, geschweige denn sich mit ihr inhaltlich auseinandergesetzt zu haben.

Prominente Gegenwartspolitiker, engagierte Journalisten, Regisseure, Autoren, Theologen, besonders übereifrige Palliativmediziner und Arztethiker und einige mehr melden sich in einer leidigen Debatte zu Wort und nicht selten wird hierbei über die „Würde“ des Menschen mehr geschwätzt, denn sich vorrangig an das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen erinnert. Nicht nur die Würde des Menschen als hochrangiges Gut wird mittels einer laienhaften Diskussion vorzeitig zu Grabe getragen, sondern in erster Linie auch das Selbstbestimmungsrecht und bei all dem wird versucht, einen allgemeinen „Konsens“ über das „gute Sterben“ zu verkünden, den es beileibe so nicht gibt.

Das deutsche Staatsvolk hat sich mehrfach und eindeutig für eine Liberalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen und es fragt sich, wann die politisch Verantwortlichen gedenken, diesem Votum (!) gebührend Rechnung tragen zu wollen.

Der Journalist Robin Alexander irrt nachhaltig, wenn er meint, dass im Zweifel eine Debatte im Parlament „segensreich“ werden könnte, „denn sie kann, wenn sie auf hohem Niveau geführt wird, die angstbesetzte Entscheidung qualvolles Leben oder assistierter Suizid in vielen Fällen als Scheinalternativen entlarven“ (vgl. dazu R. Alexander, Endlich kann die Sterbehilfe verboten werden, in Die Welt v. 09.01.14 >>> http://www.welt.de/debatte/kommentare/article123679977/Endlich-kann-die-Sterbehilfe-verboten-werden.html <<<).

Nun – es wäre blauäugig, ein „hohes Niveau“ in einer gesellschaftlichen Debatte erwarten zu dürfen, wenn zuvörderst die Parlamentarier letztlich ihre ureigene Gewissensentscheidungen offenbaren und hierbei das Staatsvolk mit seiner ganz überwiegend vertretenen Meinung außen vor lassen. Robin sieht die Lösung für eine ethisch brisante Frage in dem Demokratieargument, denn schließlich haben wir ja die politisch Verantwortlich gewählt un

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Schild mit der Aufschrift „Praxis ist geöffnet“ hängt an der Eingangstür einer Arztpraxis in Berlin. Doch wer darf mit Termin eintreten? (Archivbild)

© Peter Kneffel / dpa

Debatte um Arzttermine

Lauterbach beklagt „Diskriminierung“ gesetzlich Versicherter

Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025