Kommentar zu Beiträgen in der Sozialversicherung
Von Kassel nach Karlsruhe
Es geht um richtig viel Geld. Man stelle sich vor, 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern müssten - anders als Kinderlose - nur noch die Hälfte ihrer bisherigen Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Ein Milliardenloch täte sich auf.
Doch das Bundessozialgericht in Kassel hat dem Streit um die Beitragsentlastung von Eltern in den Sozialkassen seine politische Spitze genommen und auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verwiesen. Vom Tisch ist die Klage, mit der das bisherige Beitragsrecht auf den Kopf gestellt würde, nicht.
Es wird ein Wiedersehen vor dem Bundesverfassungsgericht geben, haben die Kläger vorab angekündigt.
Denn der Gesetzgeber fasst das Thema seit Jahren nicht an: Familien mit durchschnittlichen Einkommen werden durch die Sozialbeiträge oft bis an das Existenzminimum belastet - anschließend dient man ihnen einen ebenso bunten wie ungeordneten Strauß familienpolitischer Leistungen an.
Dem Bundesverfassungsgericht würde das Verfahren Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung aus dem "Beitragsurteil" zur Pflegeversicherung vom April 2001 zu bestätigen.
Familien, so erkannten die Karlsruher Richter damals, sind Stützen und nicht Kostgänger der Sozialsysteme.
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