TV-Kritik

Von Normen und der Ethik des Einzelfalls

Bei "Hart aber fair" wurde um das Für und Wider eines Gesetzes zur Sterbehilfe gerungen.

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"Sterbehilfe - von den Bürgern gewollt, vom Staat verboten?": Die 75 Minuten der Talkshow "Hart aber fair" am Montagabend erlaubten kaum mehr als ein Schlaglicht auf das Thema. Der Grundkonflikt, ob der Staat per Strafrecht ethische Grenzkonflikte am Lebensende regeln kann, wurde aber transparent.

Vom Staat verboten -  das zielte auf die SPD-Politikerin Kerstin Griese. Sie hat einen Gesetzentwurf mit initiiert, mit dem geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten werden soll. Es sei "unanständig, ein Geschäft mit dem Tod zu machen", so Griese.

Gleiche Begriffe meinen nicht dasselbe

Alle Talkshowgäste nahmen Begriffe wie "Selbstbestimmung" oder "Autonomie" für ihre Position in Anspruch -  und meinten doch Verschiedenes. Etwa Selbstbestimmung a la Roger Kusch vom Verein "Sterbehilfe Deutschland", der nach eigenen Angaben bisher 162 Menschen den Suizid ermöglicht hat.

"Hilfe" gibt es für Sterbewillige vom Kusch-Verein bei einer Zahlung von 7000 Euro sofort. Wer nur weniger zahlen kann, muss warten. Verdient habe er an der Sterbehilfe noch nie, beteuerte er.

Was Kusch macht, sei ihm "nicht sympathisch" bekannte der SPD-Politiker Karl Lauterbach. Er spricht sich dafür aus, den ärztlich assistierten Suizid gesetzlich zu regeln, um so Leute wie Kusch überflüssig zu machen.

Es müsse abseits der Norm - dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz - Platz für Grenzfälle bleiben, mahnte der frühere EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider. Ob ein Gesetz diese Grenzfälle regeln kann und ob ein Verbot der organisierten Suizidassistenz noch Platz für Grenzfälle lässt, blieb offen. (Florian Staeck)

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