Sterbehilfe
Was taugen die Argumente in der Debatte?
In einer neuen Publikation hat das "Frankfurter Forum" Forderungen, den Rechtsrahmen für Sterbehilfe zu ändern, einer kritischen Überprüfung unterzogen. Das Fazit fällt skeptisch aus.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. In der Diskussionen um gesetzliche Änderungen der Sterbehilfe und -begleitung ist es seit Jahresbeginn ruhig geworden.
Ende 2014 hatten fünf zumeist interfraktionelle Gruppen von Abgeordneten im Bundestag Positionspapiere vorgelegt: Sie reichen von einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bis hin zu einer expliziten Regelung und bedingten Zulassung des ärztlich assistierten Suizids.
Anfang Juli sollen diese Entwürfe erstmals im Bundestag beraten werden.
Im Vorfeld dieser Debatte hat das "Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen" die vorgebrachten Argumente einer kritischen Prüfung unterzogen.
Das Forum bringt zweimal jährlich Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Ethik und Theologie mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen aus Klinik und Praxis an einen Tisch. In zwei Tagungen sind die Themen Sterbehilfe und palliative Versorgung interdisziplinär erörtert worden.
Das jüngste Heft aus der Publikationsreihe "Diskurse" des Frankfurter Forums, die von der Ärzte Zeitung Verlagsgesellschaft (Springer Medizin) verlegt wird, ist kürzlich unter dem Titel "Sterbehilfe - Streit um eine gesetzliche Neuregelung" erschienen.
Darin werden insbesondere die Forderungen nach einer gesetzlichen "Liberalisierung" aus theologischer, medizinethischer und ärztlicher Sicht gewogen - und ganz überwiegend für zu leicht befunden.
"Wir senden mit dem Heft das Signal an die interessierte Öffentlichkeit, dass es keinerlei überzeugende Argumente gibt, die derzeitigen gesetzlichen Regeln zu ändern", sagt der Vorsitzende des Kuratoriums des Frankfurter Forums, der Kinderarzt Dr. Jürgen Bausch.
Sterbehilfe werde häufig dahingehend falsch verstanden, dass es möglich sei, "sich von der Welt zu verabschieden, ohne daran beteiligt sein zu müssen", so Bausch. Diese Aufgabe werde dann Ärzten zugeschrieben.
Es sei ein zentrales Anliegen der Publikation, zu verdeutlichen, dass die unmittelbare Hilfe beim Suizid keine ärztliche Aufgabe sei, Sterbebegleitung hingegen schon.
Er hoffe, dass der Gesetzgeber sich nicht von anderslautenden "anekdotischen Kasuistiken" beeinflussen lasse, so Bausch.