Gesundheitsausschuss

Weg frei für zwei neue Gesetze in der Corona-Krise

In der Corona-Krise hält der Gesundheitsausschuss Spahn den Rücken frei für Bundestagsbeschlüsse im Eilverfahren. In der nächsten Woche ist mit ersten Verordnungen des Gesundheitsministers zu rechnen.

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Kollegengespräch mit gebotenem Sicherheitsabstand: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Mittwoch im Bundestag.

Kollegengespräch mit gebotenem Sicherheitsabstand: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Mittwoch im Bundestag.

© Kay Nietfeld / dpa

Berlin. Der Gesundheitsausschuss hat am Mittag den Weg für zwei Gesetze zur Abfederung der Folgen der Coronakrise frei gemacht. Änderungen am Unterstützungsgesetz für das Gesundheitswesen und an der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit der Gesundheitsminister Jens Spahn mehr Kompetenzen erhalten soll, habe es nur in sehr geringem Umfang gegeben.

Das sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschuss Erwin Rüddel (CDU) der „Ärzte Zeitung“ im Anschluss an die Sitzung. Gleichwohl habe der Ausschuss „viele Fragen in der ganzen Breite des Gesundheitswesens“ angesprochen.

Nach der Osterpause kämen beide Gesetze noch einmal auf den Prüfstand, kündigte Rüddel an. Der Ausschuss und Spahn einigten sich zudem auf ein Verfahren, den Gesundheitsausschuss im Vorfeld von Verordnungen zeitnah zu informieren. Das solle jeweils per Telefonkonferenz geschehen, berichtete Rüddel. Mit ersten Verordnungen sei in der kommenden Woche zu rechnen.

Die Gesetze sind am Nachmittag vom Bundestag mit deutlicher Mehrheit beschlossen worden. Dafür stimmten 469 Abgeordnete, 55 enthielten sich, drei stimmten dagegen. Damit hat der Bundestag den Weg für einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro frei gemacht. Zudem hat das Parlament einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds von 600 Milliarden Euro aufgelegt. Für die Krankenhäuser hält der Rettungsschirm in diesem Jahr rund zehn Milliarden Euro vor.

Kliniken sollen Ausgleich für leere Betten erhalten

Die Krankenhäuser können demnach mit einem Ausgleich für leere Betten wegen aufgeschobener nicht dringender Operationen und Zuschüssen für den Aufbau von Intensivkapazitäten rechnen. Das werde zu schneller Liquidität für die Krankenhäuser führen, die damit sicher planen könnten, sagte Spahn im Anschluss an die Ausschusssitzung.

Unterstützung gebe es auch für die Ärzte in den Praxen. „Wir wollen die COVID-19-Ambulanzen zusätzlich finanzieren, die es an vielen Stellen als zentrale Anlaufstellen gibt“, sagte der Minister. Zudem wolle die Koalition den Ärzten eine „gewisse Sicherheit“ geben, die teilweise auf Patienten verzichten müssten. Gleiches gelte für Pflegeeinrichtungen, die durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen könnten.

Spahn: Schutzausrüstung kommt

Es gebe seit gestern jeden Tag Auslieferungen von Schutzausrüstungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen und an die Länder zur Verteilung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, versicherte Spahn. Er wisse aber, dass es Mangel gebe. Deshalb sei das Ministerium sehr bemüht, Schutzausrüstung zu kaufen und nach Deutschland zu bringen.

Es gebe die Erfahrung in „diesem sehr zugespitzten Markt“, dass geschlossene Verträge nicht erfüllt, sondern die Ware woandershin umgeleitet würden. Bis Ende der Woche sollen weitere Auslieferungen erfolgen, sagte Spahn. Man rede auch mit Partnern in der Industrie darüber, unter welchen Bedingungen man wieder Produktion in Deutschland haben könne.

Spahn berichtete, dass der Ausschuss auch für Hilfen für Zahnärzte, Hebammen, Physiotherapeuten und weitere therapeutische Berufe argumentiert habe, um Strukturen zu erhalten.

Minister darf per Verordnung regieren

Bei den Veränderungen im Infektionsschutzrecht gehe es nicht darum, in Kompetenzen der Länder und Kommunen einzugreifen. „Es geht darum, dass der Bund da, wo es um bundeseinheitliches Vorgehen geht, zusätzliche Kompetenzen bekommt. Es geht dabei vor allem um die Möglichkeit, Einreisen nach Deutschland zu beschränken in einer solchen epidemischen Situation von nationaler Tragweite“, sagte Spahn.

Es gehe zudem darum, dass er als Bundesgesundheitsminister in den kommenden Wochen auch durch Verordnung sehr kurzfristig und schnell Veränderungen an Auflagen, Bürokratie und Vergütungsstrukturen vornehmen könne, um dynamisch und an die Lage angepasst die Regeln für das Gesundheitswesen neu zu formulieren. Das alles sei zeitlich begrenzt, betonte Spahn.

Bestandteil der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sei zudem eine Lohnersatzleistung für Eltern, deren Kinder nicht betreut werden könnten und wo andere Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder das Abbummeln von Überstunden nicht greifen könnten. (af)
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