Leitartikel zur GKV
Wettbewerb als Allheilmittel?
Die schwarz-gelbe Koalition wollte mit dem neuen Wettbewerbsrecht letztlich an den Grundfesten der Gesetzlichen Krankenversicherung rütteln. Der Plan ging schief, die Bundesländer leisten Widerstand - ein Debakel für Philipp Rösler.
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Mehr Behörden statt mehr Wettbewerb: Kritiker der GWB-Novelle fürchten eine Doppelzuständigkeit in der GKV.
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Wenn am Dienstagabend der Vermittlungsausschuss tagt, steht ein Politikum auf der Tagesordnung.
Bundestag und Bundesrat haben sich bei der geplanten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in einen Lagerkampf verbissen. Die Novelle ist zur Hängepartie geworden.
Zentral geht es darum, dass die schwarz-gelbe Koalition das Kartellrecht vollständig auf die gesetzlichen Krankenkassen übertragen will. Bisher gelten seit Anfang 2011 Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht nur im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern - dort also, wo die Kassen als Unternehmen auftreten.
So gilt bisher schon das europäische Vergaberecht, wenn eine Kasse etwa mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen will.
Mit dem Kartellrecht und der Missbrauchsaufsicht im Rücken würde für die Kassen eine völlig neue Situation entstehen. Das Sozialgesetzbuch fordert sie auf, "im Interesse der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit" zu kooperieren.
Das Wettbewerbsrecht würde solche Zusammenarbeit auf den Prüfstand stellen. "So etwas nennt man politische Schizophrenie", kommentierte die grüne Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender bei der ersten Beratung des Gesetzes Mitte Juni 2012 ...