Neue Gutachtenregelung
Wie selbstständig ist der Patient tatsächlich?
Das alte MDK-Begutachtungsverfahren misst den Pflegebedarf in Minuten, das neue erfasst die noch vorhandene Patienten-Selbstständigkeit.
Veröffentlicht:Was kann der Patient noch alleine bewältigen? Diese Frage steht in Zukunft im Mittelpunkt, wenn Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Versicherten mit Hilfe von acht Modulen erstellen.
Sie erfassen dann nicht mehr wie bisher in Minuten, wie hoch der Pflegebedarf ist, sondern bestimmen den Grad der Selbstständigkeit des Versicherten.
Im ersten Modul geht es um die Mobilität der Patienten, etwa die Fähigkeit zur Fortbewegung oder selbstständigen Lageveränderung des Körpers.
Dazu schaut der Gutachter zum Beispiel, ob der Versicherte eine stabile Sitzposition halten oder von einem Stuhl aufstehen kann.
Er dokumentiert das anhand der vier Kategorien "selbstständig", "überwiegend selbstständig", "überwiegend unselbstständig" und " unselbstständig".
Für jede Kategorie gibt es Punkte
Für jede Kategorie vergibt der Gutachter Punkte, 0 für "selbstständig" und bis zu 15 für den völligen Selbstständigkeitsverlust.
Auch in den Kapiteln "Kognitive und kommunikative Fähigkeiten" und "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" wird mit vier Kategorien erfasst, ob der Versicherte zum Beispiel noch einem Gespräch folgen kann, ob ihn Ängste plagen oder er Hilfe abwehrt.
Im Bereich "Selbstversorgung" geht es um Körperpflege, Ausscheidungen und Ankleiden. Neu ist die Aufnahme der Behandlungspflege in Modul 5 "Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen".
Auch die unter Punkt 6 begutachtete "Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte" wurden bislang weitgehend ausgeklammert.
Die beiden Module "außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" werden nicht für die Berechnung der neuen Pflegegrade herangezogen, die die alten Pflegestufen ablösen. Sie werden für die Aufstellung des Pflegeplans benötigt.
In den vergangenen Monaten haben Gutachter des MDK das neue Verfahren innerhalb einer Studie getestet, die in Kürze veröffentlicht wird. "Wir haben viele positive Rückmeldungen bekommen", sagt Dr. Barbara Marnach, Sprecherin des MDK Nordrhein.
Gutachter berichten, dass Versicherte sich ernster genommen fühlen, wenn ihre vorhandenen Fähigkeiten im Mittelpunkt des Verfahrens stehen. Denn in der Regel wollen auch Pflegebedürftige so selbstständig wie möglich leben.
"Das neue Verfahren kommt dem entgegen", sagt die MDK-Sprecherin. (akr)
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