Wie soll der GBA reformiert werden?
BERLIN (HL). Wie soll die Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuß künftig organisiert werden? Bieten sechs hauptamtliche Entscheider, die von Kassen und Vertretern der Leistungserbringer gewählt werden, die Gewähr für eine effektive Arbeit, wie das Bundesgesundheitsministerium glaubt? Oder geraten damit die verschiedenen Interessen von Ärzten, Patienten und Kassen zugunsten von mehr Staatsmedizin unter die Räder. Die Anhörung vor dem Bundestagsgesundheitsausschuß schuf jedenfalls in diesen Fragen mehr Verwirrung als Klarheit.