Kommentar
Wucher von Gesetzes wegen
Mit mehr als 1,5 Milliarden Euro stehen GKV-Versicherte bei ihrer Kasse in der Kreide - ein gewaltiger Betrag. Dabei sind es nicht einmal die geschuldeten Beiträge, die zu einer erdrückenden Last führen.
Sondern es sind die fünf Prozent, die die Krankenkassen monatlich auf die Schulden aufschlagen müssen.
Der Hintergedanke des Gesetzgebers, dass sich niemand aus dem Solidarsystem herausmogeln soll, geht als Schuss nach hinten los: Der Gesetzgeber stößt damit viele Kassenschuldner in einen Abgrund aus aussichtsloser Überschuldung und Armut.
Nebenher dreht er das Rad bürokratischer Zwangsmaßnahmen weiter, als gäbe es nicht mehr als genug Bescheinigungen.
Gewiss - bei unaufschiebbarer Krankheit wird der säumige GKV-Patient auch dann behandelt, wenn er nicht bezahlt hat. Aber diese Unaufschiebbarkeit muss ihm etwa der Hausarzt bestätigen.
So werden Hausärzte zum Zünglein an der Waage für eine Zuteilungsmedizin im Notfall - und indirekt zu Erfüllungsgehilfen einer verkorksten Gesetzesregelung.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Er muss im Sinne aller Beteiligten den gesetzlich verordneten Absturz in die Schuldenfalle stoppen.
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