Studie zur Hilfsmittelversorgung
Zu wenig Katheter für Patienten?
Studienautoren sprechen sich höhere Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung aus.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Bei der Hilfsmittelversorgung von Patienten mit Blasenfunktionsstörung muss offenbar nachgebessert werden. Das ergibt eine Studie an sechs verschiedenen Spezialzentren in Deutschland, in die Daten von 767 Patienten eingeflossen sind (Urologe 2016; 55: 1553). Dabei hat sich gezeigt, dass der tatsächliche Bedarf an Hilfsmitteln teilweise deutlich über den von den Krankenkassen ermittelten Zahlen liegt. So wurde nach Angaben des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) vor mehr als zehn Jahren vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Bedarf von 150 bis 180 Einmalkathetern für Männer und 31 Kondomurinalen als Obergrenze pro Patient und Monat ausgemacht.
Die Studie hat nun ergeben, dass 75 Prozent der befragten Patienten ausschließlich Einmalkatheter verwenden. Die meisten benötigten sechs Katheter pro Tag, manche bis zu neun. 15 Prozent der Männer haben einen mittleren Verbrauch von 2,8 Kondomurinalen pro Tag angegeben.
Die insgesamt zehn Studienautoren um Dr. Jörn Bremer, leitender Oberarzt am Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald und Dr. Ralf Böthigleitender Arzt am Querschnittsgelähmtenzentrum des BG-Klinikums Hamburg, empfehlen auf Grundlage ihrer Erhebung, höhere Grenzwerte für den objektiven Hilfsmittelbedarf anzusetzen. So sollte die Obergrenze bei bis zu neun Einmalkathetern und sieben Kondomurinalen am Tag liegen, statt wie bisher bei sechs Kathetern und einem Urinal.
Die Ergebnisse der Studie belegten den Diskussionsbedarf mit den Krankenkassen, dem MDK und dem Gesetzgeber, "um die Versorgung mit urologischen Hilfsmitteln der Versorgungsrealität anzupassen", schreiben sie. "Die Daten dieser Studie belegen, dass starre Versorgungspauschalen in der urologischen Hilfsmittelversorgung nicht zielführend sein können", heißt es. Der Gesetzgeber sollte diese Erkenntnis bei der Gesetzesinitiative zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) nutzen.
Das im Frühjahr dieses Jahres verabschiedete Gesetz nimmt bislang vor allem die Qualität der Hilfsmittelversorgung ins Visier. So wird der GKV-Spitzenverband verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis bis zum 31. Dezember 2018 grundlegend zu aktualisieren. Das umfasst auch die Mindestanforderungen an die Qualität der Hilfsmittel. (chb)