Kommentar
Zunächst nur Beruhigungspille
Der Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes für 2016/17 ist zunächst nur eine Beruhigungspille für alle, die Deutschland gerne an der internationalen Speerspitze der Stammzellforschung sehen möchten. Weiterhin nähmen zwar Staaten mit starken Programmen für die Stammzellforschung, wie China, Israel, Japan, oder die USA im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein, konzediert die Regierung.
Allerdings: So ganz auf eigenen Füße kann die Stammzellforschung in Deutschland vor allem aufgrund der durch das im Juli 2002 in Kraft getretene Stammzellgesetz eingeengten Optionen nicht stehen. Nicht zuletzt dank öffentlicher Förderprogramme könne sie den Anschluss halten, liest es sich im Bericht.
Hoffnung schöpfen können in Deutschland tätige Stammzellforscher auf einen medizinethischen Paradigmenwechsel, der sich am – noch recht fernen – Horizont abzeichnet. Es ist schon ein bemerkenswerter Fortschritt, wenn für die Mehrheit im Deutschen Ethikrat die menschliche Keimbahn keine sakrosankte Tabuzone mehr ist.
Doch wie weit soll die Stammzellforschung wirklich gehen dürfen? Dafür bedarf es vieler grauer Zellen, um zeitgemäße und ethisch vertretbare Rahmenbedingungen aufzustellen.
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