Tipps zur Abrechnung
Im Notfalldienst können auch Hausärzte die Infusion abrechnen
Die Infusionsleistung nach GOP 02100 ist im hausärztlichen Versorgungsbereich normalerweise nicht abrechenbar. Im Notfalldienst sieht die Sache aber anders aus.
Die Infusionsleistung nach GOP 02100 ist im hausärztlichen Versorgungsbereich normalerweise nicht abrechenbar. Im Notfalldienst sieht die Sache aber anders aus.
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