Fernbehandlung boomt
1,2 Millionen Sprechstunden per Video in einem Quartal
Die KBV hat eine detaillierte Auswertung zur Nutzung von Videosprechstunden im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt. Das Ergebnis: Bei Hausärzten ist noch Luft nach oben.
Veröffentlicht:Berlin. Trotz des großen Booms aufgrund der Pandemie haben gerade einmal zwölf Prozent der Hausärzte im zweiten Quartal 2020 Videosprechstunden angeboten. Das zeigt eine detaillierte Analyse, die die KBV nun vorgelegt hat.
Wie bereits bekannt, haben in dem Zeitraum die Patienten insgesamt fast 1,2 Millionen Mal einen Arzt oder Psychotherapeuten per Video konsultiert – so oft wie noch nie. Drei Viertel der abgerechneten Videosprechstunden entfielen allerdings auf die Psychotherapeuten. Für das gesamte erste Halbjahr registrierte die KBV 1,4 Millionen Fernbehandlungen. Zum Vergleich: 2019 gab es bundesweit insgesamt gerade mal 3000 Videosprechstunden.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thoma Kriedel sieht laut Mitteilung in den steigenden Zahlen einen Beleg dafür, dass die Praxen der Digitalisierung offen gegenüberstehen. „Das zeigt, dass Ärzte und Psychotherapeuten digitale Anwendungen nutzen, wenn sie sie für ihre Arbeit als sinnvoll und nützlich erachten“, so Kriedel.
37 Videosprechstunden im Quartal je Arzt
Die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden anbieten, hat sich im angegebenen Zeitraum laut KBV deutlich erhöht: Im zweiten Quartal 2020 waren es mit 31.397 nahezu doppelt so viele wie im Vorquartal. Im vierten Quartal 2019 lag die Zahl bundesweit noch bei 168.
Im Schnitt habe jeder Arzt und Psychotherapeut 37 Mal seine Patienten per Video gesprochen, heißt es bei der KBV. In fünf Prozent der Fälle handelte es sich dabei um einen Erstkontakt. Die Hausärzte führten im Schnitt 21 Videosprechstunden je Arzt durch, Psychotherapeuten 47 und Pädiater 19.
Kein Limit in der Pandemie
Die KBV weist darauf hin, dass Ärzte und Psychotherapeuten während der Corona-Pandemie unbegrenzt Videosprechstunden anbieten dürfen. Das heißt: Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert. Kommt der Patient in dem jeweiligen Quartal nicht mehr persönlich in die Praxis, nimmt die KV bei Hausärzten einen Abschlag von 20 Prozent auf die Versichertenpauschale vor.
Berechnungsfähig sind auch der Zuschlag für die Videosprechstunde (GOP 01450, 40 Punkte, 4,45 Euro) und die Anschubförderung Videosprechstunde (GOP 01451, 92 Punkte, 10,23 Euro, maximal 50 Sitzungen, mindestens 15 Sitzungen im Quartal).
Der Boom bei den Videosprechstunden zeigt sich auch auf Seiten der Kostenträger. So meldet die Techniker Krankenkasse für das erste Halbjahr 2020 ebenfalls einen starken Zuwachs bei den Videosprechstunden: Von Oktober bis Dezember 2019 seien noch 23 TK-Mitglieder von ihrem Arzt ausschließlich per Video behandelt worden. Im ersten Quartal seien es dann 2732 TK-Versicherte gewesen, heißt es weiter. Zwischen April und Juni vergangenen Jahres stieg die Zahl dann sogar bis auf 19.701 an. (kaha)