13.000 Euro Strafe wegen diskriminierender Anzeige

KARLSRUHE (dpa). Wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung von rund 13.000 Euro zugesprochen.

Veröffentlicht:

Die als Personalleiterin tätige Frau hatte sich auf eine Anzeige "Geschäftsführer gesucht" beworben. Als ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, forderte sie Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung.

Das OLG gab ihr Recht: Der Begriff "Geschäftsführer" sei eindeutig männlich und werde weder durch den Zusatz "/in" noch eine Ergänzung "m/w" erweitert, teilte das Gerichtmit.

Deshalb habe die Bewerberin Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Angemessen sei der Betrag eines Monatsgehalts, hier also rund 13.000 Euro. Der Betrag müsse auch abschreckende Wirkung haben, um Arbeitgeber künftig von ähnlichen Verstößen abzuhalten

Az.: 17 U 99/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?