Ländliche Regionen
141 Kliniken erhalten Pauschalförderung
Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Private Krankenversicherung einigen sich auf eine Liste mit bedarfsnotwendigen Kliniken.
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Das Westküstenklinikum in Heide, Schleswig-Holstein: Eines von bundesweit 141 Häusern, die im kommenden Jahr eine Pauschalförderung zugesprochen bekommen.
© Wolfgang Runge/dpa
Berlin. Im nächsten Jahr erhalten 141 Krankenhäuser im ländlichen Raum einen Pauschalzuschlag zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Auf die Liste der Kliniken haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt.
Insgesamt würden so etwa 70 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Dieser Zuschlag für die als bedarfsnotwendig identifizierten Kliniken wird auch dann ausgezahlt, wenn die Häuser nicht in den roten Zahlen sind.
GBA-Kriterien müssen erfüllt sein
Damit sie Anspruch auf diesen Pauschalzuschlag haben, müssen die Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen. Zu berücksichtigen seien dabei bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten sowie Kliniken, die über eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin verfügen, heißt es.
Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind auf der Liste nicht mehr vertreten. Eins habe geschlossen, das andere halte die Fachabteilungen nicht mehr vor, die für einen Anspruch auf die Pauschalförderung notwendig sind.
Seit 2020 erhalten bedarfsnotwendige Kliniken im ländlichen Raum eine pauschale Förderung von 400.000 Euro für das Folgejahr. Seit diesem Jahr ist die Förderung gestaffelt. Standorte mit mehr als zwei bedarfsnotwendigen Fachabteilungen erhalten zu den 400.000 Euro Pauschalzuschlag für jede weitere Fachabteilung 200.000 Euro. Der maximale Zuschlag beträgt 800.000 Euro. (chb)