OLG Frankfurt

720.000 Euro Schmerzensgeld für schwere Geburtsschäden

Weil eine mit Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin in einer Klinik ohne neonatologische Intensivstation behandelt worden war, steht ihr ein hohes Schmerzensgeld zu, so ein Urteil des OLG Frankfurt. Ein Kind starb bei der Geburt, das andere kam mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

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