Behandlungsfehler

800.000 Euro Schadenersatz zugesprochen

Eine technische Panne führte während einer Op zur Hirnschädigung eines Klinik-Patienten. Ein Gericht entschied nun zu ihren Gunsten.

Veröffentlicht:

Gießen. Ein Gießener Klinikum muss einem ehemaligen Patienten Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 800.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Gießen am Mittwoch in einem bereits rechtskräftigen Urteil. 2013 wurde der damals 17-Jährige in der beklagten Klinik wegen eines Nasenbeinbruchs operiert. Während der Vollnarkose kam es laut Gerichtsmitteilung zu einer etwa 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung, weil die Schläuche des verwendeten Beatmungsgerätes fehlerhaft angeschlossen worden waren. Infolgedessen erlitt der Patient einen schweren hypoxischen Hirnschaden mit apallischem Syndrom und spastischer Tetraparese.

Der Klinikbetreiber war bereits in einem vorgelagerten Prozess dazu verurteilt worden, dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zu zahlen. Mit seiner aktuellen Klage habe der Patient einen weiteren Betrag von 500.000 Euro geltend gemacht. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen hielt hingegen ein Schmerzensgeld von insgesamt 800.000 Euro für angemessen.

Die Kammer begründete ihre Entscheidung insbesondere mit dem Grad der Schädigung des Klägers, der zu einem selbstbestimmten Leben nicht mehr in der Lage sei. Hinzu komme sein noch junges Alter im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Erschwerend habe die Kammer gewürdigt, heißt es weiter, dass die Verletzungen des Klägers „aus dem Bereich eines voll beherrschbaren Risikos resultierten“. (maw)

Landgericht Gießen, Az.: 5 O 376/18

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