Urteil

ADHS kein Hindernis für Polizeidienst

Veröffentlicht:

BERLIN. Ein Bewerber um den Polizeidienst darf nicht nur deswegen abgelehnt werden, weil er in der Kindheit an ADHS litt. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit einem Bewerber für den gehobenen Polizeidienst Recht (Az.: VG 26 K 29.15).

Nach Einschätzung eines Gutachters sei die Krankheit zwar im Kindes- und Jugendalter aufgetreten, als Erwachsener weise der Mann aber keine ADHS-Symptomatik mehr auf. Neuropsychologische Tests bescheinigten dem Kläger laut Urteil in allen Bereichen normgerechte oder überdurchschnittliche Ergebnisse und gerade keine für ADHS typischen Defizite. Zudem sei nicht anzunehmen, dass der Bewerber wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden müsse.

Die Bewerbung war mit der Begründung abgelehnt worden, der Mann sei wegen seiner Erkrankung komplexer Arbeit unter Zeitdruck und in Schichten nicht gewachsen.Laut Gericht kann zwar ein erneuter Krankheitsausbruch nicht ausgeschlossen werden, dies sei aber aktuell unwahrscheinlich.Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung