Digitalisierung
AOK Nordost weist Datenschutzkritik an ePA zurück
Die Sanktionen, die Datenschützer gegen Krankenkassen angekündigt haben, sollten diese die ePA gemäß den jetzigen Vorgaben umsetzen, hält die AOK Nordost für kontraproduktiv. Die Kassen gerieten dadurch in ein Dilemma.
Veröffentlicht:Berlin. Der Wissenschaftliche Beirat für Digitale Transformation der AOK Nordost hält die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) an der elektronischen Patientenakte (ePA) für unbegründet.
„Die ePA in ihrer jetzigen Form widerspricht nicht den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung“, sagte Professor Dirk Heckmann, Geschäftsführer des unabhängigen Gremiums in einer Stellungnahme. Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München.
Zwar stimme es, dass Patienten nach dem Stufenkonzept des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) erst ab 2022 die Möglichkeit haben, auf Dokumentenebene zu entscheiden, welche Ärzte welche Befunde einsehen dürfen. Dass der Zugriff auf die ePA vorerst nur als Ganzes freigegeben werden könne, bedeute aber nicht, dass das Gesetz europarechtswidrig sei.
„Die Nutzung der Patientenakte ist freiwillig, niemand wird gezwungen, überhaupt von ihr Gebrauch zu machen“, heißt es laut AOK Nordost in der Stellungnahme.
„Streit auf dem Rücken der Krankenkassen“
Die Sanktionen, die Datenschützer gegen Krankenkassen angekündigt haben, sollten diese die ePA gemäß den jetzigen Vorgaben umsetzen, hält der Beirat für kontraproduktiv. Die Kassen gerieten dadurch in ein Dilemma.
Verletzten sie wie von den Datenschützern gefordert, die vom PDSG auferlegten Pflichten, drohten wiederum Sanktionen der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Gesundheitsministerium.
„Letztlich wird der Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundestag auf dem Rücken der Krankenkassen und damit auch auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen“, so die die Experten. (juk)