Fehlverhalten im Gesundheitswesen

AOK holt sich 37 Millionen Euro zurück

Der AOK-Bundesverband verzeichnet immer mehr Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Besonders viel Schaden entstehe durch Pflegeleistungen, aber auch durch Arznei- und Heilmittel.

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Berlin. Der AOK-Bundesverband hat in den Jahren 2018/2019 mehr als 37 Millionen Euro zurückgeholt, die durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstanden sind. Laut dem aktuell veröffentlichten Bericht des AOK-Bundesverbandes zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind das rund zehn Millionen Euro mehr als im Berichtszeitraum 2016/2017.

„Wir müssen jedoch von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgehen. Die Folgen sind nicht nur für die AOK-Gemeinschaft beträchtlich“, kommentiert Dr. Volker Hansen, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite.

Ein besonders starker Anstieg wurde den Angaben zufolge im Bereich der Pflegeleistungen verzeichnet. Die Summe der Forderungen sei hier von 7,5 Millionen Euro auf 12,69 Millionen Euro gestiegen (+70 Prozent). An zweiter Stelle stehe mit 8,78 Millionen Euro der Bereich Arzneimittel, gefolgt von den Bereichen Heilmittel (4,46 Millionen Euro) und Krankenhausbehandlung (3,81 Millionen Euro). Darunter rangieren beispielsweise Hilfsmittel (1,87 Millionen Euro) und ärztliche Leistungen (1,39 Millionen Euro).

Insgesamt habe die AOK in der Berichtsperiode mehr als 15.000 Fälle verfolgt. In 1500 Fällen sei die Staatsanwaltschaft informiert worden.

Um wirksam gegen um wirksam gegen Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen vorgehen zu können, fordert der AOK-Bundesverband, Schwerpunktstaatsanwaltschaften beziehungsweise Zentralstellen für Straftaten im Gesundheitswesen in allen Bundesländern zu schaffen. In Hessen hat im Januar eine Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht ihre Arbeit aufgenommen. Die AOK war hier einer von vielen Akteuren, die an der Konzeption beteiligt waren. (mu)
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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 11.01.202112:05 Uhr

Fehlverhalten bei der AOK? - Was nicht passt, wird passend gemacht?

Bezeichnenderweise stehen Rückforderungen ärztlicher Leistungen (1,39 Millionen Euro) erst an 6. Stelle der 37 Millionen Euro schweren, z.T. strafrechtlich relevanten Regressforderungen der AOK.

Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist also keineswegs, wie gerne behauptet, Domäne der "Beutelschneider der Nation": Wir niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen nach vielen anderen Institutionen im Gesundheitswesen erst an sechster Stelle in einem Anti-Korruptions-Ranking.

Nach dem Motto, "Wein Trinken, Wasser Predigen", verfährt übrigens die AOK selbst. Ihre eigene Institution steht wie alle anderen Krankenkassen der GKV und PKV niemals im Zentrum von Schäden durch "Fehlverhalten im Gesundheitswesen".

Aus 28- jähriger Praxis-Tätigkeit und insgesamt 52 Jahren Medizin als Lebensaufgabe habe ich genügend zu Unrecht abgelehnte Leistungsansprüche, falsche Anfragen, Verdächtigungen und Unterstellungen, Regresse durch Winkeladvokaten der GKV-Kassen und folgenschwere Fehlgutachten erlebt, um ausgerechnet den Krankenkassen insgesamt einen Persilschein ausstellen zu können.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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