Vorübergehende Regelung

AU-Bescheinigung per Telefon wirft Fragen auf

Ärzte dürfen nun leicht erkrankte Patienten nach telefonischer Beratung arbeitsunfähig schreiben. Die Bedingungen sorgen allerdings für Diskussion.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:
Ärzte müssen für sich entscheiden, ob sie die neue Möglichkeit der Krankschreibung für sich nutzen wollen oder ob die AU-Feststellung per Telefon für sie nicht sinnvoll ist.

Ärzte müssen für sich entscheiden, ob sie die neue Möglichkeit der Krankschreibung für sich nutzen wollen oder ob die AU-Feststellung per Telefon für sie nicht sinnvoll ist.

© nmann77 / stock.adobe.com

Neu-Isenburg. Husten, Schnupfen, Heiserkeit – leicht erkrankte Patienten müssen ab sofort nicht die Wartezimmer der Praxen verstopfen. Ärzte dürfen die Erkrankten nach einer telefonischen Beratung bis zu maximal sieben Tagen krankschreiben. Das hatten KBV und der GKV-Spitzenverband am Montag beschlossen, um sie zu entlasten.

Zeit für telefonische Abklärung

Aber bringt das den Praxen wirklich etwas? Fakt ist, dass Ärzte auch am Telefon feststellen müssen, ob ein leichter Atemwegsinfekt vorliegt und der Patient tatsächlich nur leicht erkrankt ist. Und sicher ist, dass die telefonische Beratung Zeit in Anspruch nimmt und die Diagnose übers Telefon nicht unbedingt leichter fällt.

Von der Abrechnung her darf die Praxis in solchen Fällen telefonischer Inanspruchnahme – sofern der Patient im Quartal noch nicht in der Praxis war – die GOP 01435 ansetzen (88 Punkte, 9,67 Euro).

Postversand kein Minusgeschäft

Kann ein Verwandter oder Nachbar die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht in der Praxis abholen, ist ein Versand per Post durch die Arztpraxis erforderlich. Das kostet pro Brief 80 Cent. Am Dienstagabend einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband, dass in diesen Fällen die Kostenpauschale GOP 40122 angesetzt werden darf. Sie ist mit 90 Cent bewertet.

Fazit: Ärzte müssen für sich entscheiden, ob sie die neue Möglichkeit für sich nutzen wollen oder ob die AU-Feststellung per Telefon für sie nicht sinnvoll ist. Auch ist noch fraglich, ob – wenn es dann um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht – die telefonisch ausgestellte AU zählt.

Das müsste eigentlich so sein. Wenn der Patient dann aber doch länger krank ist und es um das Krankengeld geht, könnten sich Krankenkassen möglicherweise quer stellen. Das wiederum hätte Konsequenzen für Patient und Arzt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedenfalls nicht ganz klar, ob der Beschluss der KBV und des GKV-Spitzenverbandes Ärzten auch rechtlich Sicherheit bietet.

Politiker lobt und fordert Überprüfung

Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat die Vereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen am Dienstag gelobt. „Diese Regelung wird helfen, die Arztpraxen von leichten Grippefällen zu entlasten und bei Corona-Verdacht die Arbeit der Praxen nicht über Gebühr einzuschränken“, sagte er.

Allerdings müsse die Inanspruchnahme anschließend überprüft werden. „Es darf nicht dazu kommen, dass die Regelung missbraucht wird“, so der CDU-Politiker weiter. Damit sei aber derzeit nicht zu rechnen, so Krauß.

(Anm. der Red.: Dieser Beitrag ist nach Veröffentlichung eines Beschlusses von KBV und GKV-Spitzenverband aktualisiert worden.)

Lesen Sie dazu auch:
Lesen sie auch
Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Dipl.-Med Tatjana Chomutina 10.03.202018:33 Uhr

"Das kostet pro Brief 80 Cent, über die Kostenpauschale GOP 40120 fließen 55 Cent zurück in die Praxis."

Da fliesst kein Cent zurück an die Praxis, da die 40120 nur berechnungsfähig ist , wenn ein Arzt Unterlagen an einen anderen Arzt, ein Krankenhaus oder den medizinischen Dienst der Krankenkassen etc. verschickt und es sich um Unterlagen handelt, die der Adressat für die Behandlung von Patienten benötigt.

Sonderberichte zum Thema
Carl Billmann, Leiter der Stabsstelle IT, Marketing & Kommunikation bei BillmaMED, Medizinstudent mit dem Berufsziel Dermatologe.

© Doctolib

Interview

„Am Empfang haben wir Stress rausgenommen“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Die Patientin tippt ihre Nachricht ins Smartphone, das Praxisteam antwortet direkt über
den Desktop. So sind Vereinbarungen über ein E-Rezept oder eine Befundmitteilung vom Facharzt schnell übermittelt.

© [M] Springer Medizin Verlag | Foto: A_B_C / stock.adobe .com

Digitale Patientenkommunikation

„Das Potenzial für die Zeitersparnis ist riesig“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?