DVG / Innovationsfonds
AWMF begrüßt neue Förderung der Leitlinienarbeit
Mindestens fünf Millionen Euro pro Jahr sollen künftig in die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien fließen. Die AWMF begrüßt die neue Förderung durch den Innovationsfonds.
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Der Leitlinienserver der AWMF: 750 Dokumente sind aktuell eingestellt. Internetadresse: www.awmf.org/leitlinien.html
© Ärzte Zeitung, Screenshot AWMF
Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten in der Entwicklung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Leitlinien über den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses. Damit könne auch die Leitlinienarbeit der AWMF unabhängig finanziert werden. Das sieht eine Neuregelung aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, Paragraf 92a und b SGB V.) vor, auf die die AWMF jetzt hingewiesen hat. Das Gesetz legt fest, dass mindestens fünf Millionen Euro der jährlichen Fördersumme von 200 Millionen Euro der Leitlinienarbeit zugute kommen soll.
Zusätzlich soll jetzt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Evidenzrecherchen zu einzelnen klinisch relevanten Fragestellungen in Leitlinien vornehmen und damit die Leitlinienarbeit unterstützen (Paragraf 139a SGB V).
Bislang „weitestgehend ehrenamtliche Arbeit“
Bislang hätten die AWMF und die Autoren die Leitlinienarbeit „weitestgehend ehrenamtlich“ geleistet, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft. Das qualitätsgesicherte Leitlinienregister der AWMF umfasse aktuell mehr als 750 Publikationen.
„Das DVG bietet jetzt die Chance, Leitlinienvorhaben der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften unabhängig zu finanzieren. Dafür hat sich die AWMF seit langem eingesetzt“, so Professor Ina Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi).
Themen für 2020 bereits festgelegt
Der erste Weg der Förderung von Leitlinien sieht die Finanzierung von Leitlinienprojekten über den Innovationsfonds vor. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten und zugleich die wissenschaftlich-medizinische Expertise aller beteiligten Fachgesellschaften einzubeziehen, habe der Gesetzgeber die AWMF beauftragt, als Mittlerin für begründete Förderanträge der Fachgesellschaften zu fungieren. Themenschwerpunkte legt das BMG fest, die AWMF könne hierzu beraten.
Für 2020 seien bereits vier Themen festgelegt: seltene Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und komplexe Versorgung. Für die Jahre 2021-2024 werde das AWMF nach Absprache mit den Fachgesellschaften Themen vorschlagen. Die Arbeitsgemeinschaft fordert, darüber hinaus auch „eine themenoffene Förderung zu ermöglichen, da weder das BMG noch die AWMF in der Lage sind, aufgrund rein formaler Kriterien wirklich die für Patienten relevanten Bedarfe für hochwertige Leitlinien zu identifizieren“, so Professor Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF.
Evidenzrecherchen durch IQWiG
Der zweite Weg sieht die Entwicklung, Aktualisierung oder Weiterentwicklung der Leitlinien durch systematische Literaturrecherchen vor. Dies soll durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) übernehmen. Die Beauftragung des IQWiG legt das Bundesgesundheitsministerium fest. Die AWMF begrüßt diese Unterstützung durch das IQWiG, weil „Literaturrecherchen für Leitlinien besonders aufwändig“ seien. Bis März solle die AWMF dem BMG Themenvorschläge machen, noch im Januar sollen dafür die Fachgesellschaften befragt werden.