Arznei
Ab Oktober Entlassrezepte vom Krankenhausarzt
BERLIN. Um das Überleitungsmanagement zu verbessern, wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz 2015 auch die Einführung eines Entlassrezepts beschlossen. Nach längerem Streit auf Selbstverwaltungsebene ist es nun soweit: Ab 1. Oktober können Klinikärzte ihren Patienten zum Abschied ein Rezept über kurzfristig benötigte Medikamente aushändigen. Im Oktober 2016 wurden dazu Regeln von der Schiedsstelle konkretisiert. Dagegen hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft geklagt. Erst vor kurzem zog sie ihre Klage zurück. Die ABDA weist darauf hin, dass Klinikärzte nur die kleinste Packung verordnen dürfen und dass das Entlassrezept binnen dreier Werktage in der Apotheke einzulösen ist. (cw)