Gebührenordnung

ÄKNo soll Mitglieder gezielt zur GOÄ beraten

Da eine neue Gebührenordnung für Ärzte nicht in Sicht ist, soll die Ärztekammer Nordrhein gezielt über Möglichkeiten der Honorarsteigerung informieren, hat die Kammerversammlung beschlossen.

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Öfter mal den 3,5-fachen Satz abrechnen? In zwei verabschiedeten Beschlussanträgen fordern die Delegierten die ÄKNo auf, die Ärztinnen und Ärzte über die Möglichkeiten einer regelhaften Abrechnung des 3,5-fachen statt des 2,3-fachen GOÄ-Regelsatzes aufzuklären.

Öfter mal den 3,5-fachen Satz abrechnen? In zwei verabschiedeten Beschlussanträgen fordern die Delegierten die ÄKNo auf, die Ärztinnen und Ärzte über die Möglichkeiten einer regelhaften Abrechnung des 3,5-fachen statt des 2,3-fachen GOÄ-Regelsatzes aufzuklären.

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Düsseldorf. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) soll ihre Mitglieder über die Möglichkeiten beraten, bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Honorare zu erzielen. Das hat die Kammerversammlung am Samstag beschlossen.

In zwei ohne Gegenstimmen verabschiedeten Beschlussanträgen fordern die Delegierten die ÄKNo auf, die Ärztinnen und Ärzte zum einen über die Möglichkeiten einer regelhaften Abrechnung des 3,5-fachen statt des 2,3-fachen Regelsatzes aufzuklären, und zum anderen über den Abschluss gesonderter Honorarvereinbarungen, die sogenannte Abdingung.

„Die Ärztekammer kann nicht so tun, als bräuchten wir nicht eine Erhöhung der Höhe nach“, sagte Wieland Dietrich, in Essen privatärztlich tätiger Dermatologe und Präsident der Freien Ärzteschaft. Die Bundesregierung habe in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag vom 1. August 2022 eingeräumt, dass die aktuelle GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen weder hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen noch der Bewertungen der Leistungen adäquat abbilde. „Es muss zu einer Aufwertung kommen, die die Bundesregierung selbst für nötig hält“, sagte Dietrich.

Das 3,5-Fache als Regelsatz

Er verwies auf den Beschluss des diesjährigen Deutschen Ärztetags in Bremen, dass die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern aktiv werden sollen, wenn die neue GOÄ Ende dieses Jahres nicht in Kraft gesetzt wird, sagte Dietrich. Das wird offensichtlich nicht geschehen.

„Wir sollten grundsätzlich den 3,5-fachen Satz abrechnen und den Kollegen die Begründung zur Verfügung stellen“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands Nordrhein, Dr. Oliver Funken. Im nächsten Jahr sollten dann weitere Schritte vorbereitet werden, schlug er vor.

Auch Dr. Thorsten Hornung vom Marburger Bund hält eine Beratung durch die Kammer zum Erzielen besserer Honorare für sinnvoll. „In den Psych-Fächern ist der EBM teilweise die bessere Honorarordnung.“ Allerdings würde ein 3,5-facher Regelsatz eine Steigerung um fast 50 Prozent bedeuten. „Man sollte überlegen, wie man das auf eine vernünftige Forderung bringt“, sagte er.

Rechtskonforme Beratung ist entscheidend

Das sieht Funken anders. „Ich halte das 3,5-Fache nicht für zu viel, sondern vor dem Hintergrund der Betriebskosten noch für zu wenig.“ Mit Blick auf die Abdingung schlug er vor, bei den Steigerungsfaktoren eine Grenze nach oben einzuziehen. „Wir müssen das gegenüber Dritten begründen können.“

Der Aachener Augenarzt Professor Bernd Bertram betonte, wie wichtig eine rechtskonforme Beratung der Kolleginnen und Kollegen durch die ÄKNo ist. „Steigern darf man nur mit Begründung und nicht bei allen Ziffern“, sagte er.

Die ÄKNo könne die Mitglieder nicht individuell zu ihren Abrechnungen beraten, wohl aber zu den Voraussetzungen für höhere Steigerungsfaktoren und eine Abdingung, stellte Kammerpräsident Rudolf Henke klar. „Wie können eine rechtssichere Beratung zusagen.“ (iss)

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