Digitale Versorgung
Ärzte kritisieren verabschiedetes DVPMG
Das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) steuert bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens um. Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Von den Ärzten kommt Kritik.
Veröffentlicht:Berlin. Telemedizin, digitale Identitäten, Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen: Die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland wird weiterentwickelt. Das sieht das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vor, das am Donnerstagnachmittag im Bundestag verabschiedet wurde.
Die Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD) betonte während der Lesung mit Blick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens, dass mit dem DVPMG nun „der gordische Knoten überwunden“ sei. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin Bündnis 90/ Die Grünen forderte indes, eine bessere Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote, „vor allem auch nicht-ärztlicher Berufe“.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90 /Die Grünen angenommen. Die Fraktionen Die Linke und AfD enthielten sich, die FDP-Fraktion stimmte dagegen.
Kritik an Online-Speicher
Kritik am DVPMG kommt von der Ärzteschaft. Der 124. Deutsche Ärztetag mahnte am Dienstag, das Gesetz in der vorgelegten Form nicht zu verabschieden. „Mit diesem Gesetz erfolgt eine weitgehende Neuausrichtung des Gesundheitswesens, die überstürzt und ohne Beteiligung von Patienten und Ärzten vorgenommen wird“, heißt es in dem Antrag, der federführend von Dr. Wilfried Schimanke (Mecklenburg-Vorpommern) in den Ärztetag eingebracht worden war.
Hintergrund der Kritik ist, dass die elektronische Gesundheitskarte langfristig als Speicherort für Patientendaten durch zentrale Online-Speicher ersetzt werden soll. Das DVPMG sieht unter anderem vor, dass der elektronische Medikationsplan ab dem 1. Juli 2023 in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt wird, „die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird“.
Auf Verlangen des Patienten müssten Vertragsärzte dann die Daten, die im eMP auf der eGK gespeichert sind, löschen. Alternativ bleiben die Daten mindestens bis zum 1. Juli 2024 auf der eGK gespeichert.
Gesetz erntet Kritik
Kritik am Digital-Gesetz kommt auch von Bitkom-Präsident Achim Berg: „Deutschlands Gesundheitssystem braucht nicht nur ein weiteres Update – es braucht einen digitalen Neustart.“ Für ein modernes, digitales Gesundheitssystem reiche dieses Gesetz aber nicht aus.
Seine Kritik gilt insbesondere dem vorgesehenen Ausbau der Videosprechstunde. Das DVPMG sieht hier vor, die Begrenzung der ärztlichen Leistungen, die im Quartal durch Videosprechstunde erbracht werden dürfen, von 20 auf 30 Prozent anzuheben.
Nach Änderungsanträgen wurde außerdem aufgenommen, dass in besonderen Ausnahmefällen, wie etwa epidemischen Lagen, für einen befristeten Zeitraum von der 30-Prozent-Begrenzung abgewichen werden kann. Für Berg ein „halbherziger Ausbau“.
In eine ähnliche Kerbe schlägt auch Hans-Peter Bursig, ZVEI-Fachverbandsgeschäftsführer Elektromedizinische Technik. Das DVPMG ergänze das Digitale-Versorgung-Gesetz, Patientendaten-Schutz-Gesetz und Krankenhauszukunftsgesetz mit wichtigen Maßnahmen in Richtung digitalisiertes Gesundheitswesen. „Was weiterhin fehlt, ist eine Strategie, die diese einzeln beschlossenen Maßnahmen nun sinnvoll verknüpft und koordiniert“, so Bursig. Dieser Schritt sei in dieser Legislaturperiode nicht gelungen.
Mehr Datenschutz
Positiv bewertet Bursig unter anderem die Regelungen für digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen. Auf Letztere sollen Pflegebedürftige und Pflegende künftig Anspruch haben. Die DiPA sollen dabei analog zu DiGA in die Praxis kommen. Das DVPMG sieht außerdem neue Regelungen für Datenschutz und Datensicherheit für DiGA und DiPA vor.
Spätestens ab 2023 müssen Hersteller, die in die Erstattung kommen wollen, anhand eines Zertifikates nachweisen, dass sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. DiGA sollen ab 1. Januar 2023 elektronisch verordnet werden. Damit wurde die bisher vorgesehene Frist um neun Monate vorverlegt. (Mitarbeit: af)
Das bringt das DVPMG
- Digitale Identität: Versicherte sollen eine „sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen“ erhalten. Spätestens ab dem 1. Januar 2023 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche digitale Identität ausstellen können. Ab 2024 dient sie dann, als Versicherungsnachweis.
- Digitale Anwendungen: Analog zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) eingeführt werden. Das DVPMG sieht außerdem neue Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit für DiGA und DiPA vor.
- Elektronische Patientenakte: Krankenkassen werden verpflichtet, Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2022 zu ermöglichen, auch über einen stationären Desktop-Computer auf die ePA zugreifen zu können. Ab dem 1. Juli 2023 muss neben der ePA außerdem eine „Patientenkurzakte“ für Notfalldaten zur Verfügung stehen.
- Datenschutzfolgeabschätzung: Im Anhang wird die Datenschutz-Folgenabschätzung für die TI den Praxen abgenommen – wenn sie sich vorschriftsgemäß anschließen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird beauftragt binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Regelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach ausschließlicher Fernbehandlung festzulegen. Dabei soll die AU nach ausschließlicher Fernbehandlung nicht länger als für drei Tage ausgestellt werden.
- Inkrafttreten: Das Gesetz kommt am 28. Mai in den Bundesrat. Wird es beschlossen, tritt es nach Verkündigung im Bundesanzeiger in Kraft.