Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ärztin soll Suchtpatienten unberechtigt Schmerzmittel verschrieben haben
Ohne medizinischen Grund soll eine 80-jährige Suchtmedizinerin aus Berlin ihren Patienten das Schmerzmittel Tildin verordnet haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihr 273 Fälle zur Last.
Veröffentlicht:Berlin. Eine Ärztin soll in ihrer Praxis ihren teils suchtmittelabhängigen Patienten das Schmerzmittel Tilidin verschrieben haben, obwohl es dafür keinen medizinischen Grund gab. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob nun Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in 273 Fällen und wegen Untreue gegen die 80-Jährige, wie die Behörde mitteilte.
Den Angaben zufolge soll die Allgemeinmedizinerin zwischen Januar 2018 und Dezember 2021 insgesamt 273 Mal Rezepte für Tilidin ausgestellt haben. Das Medikament hat ein sehr hohes Suchtpotenzial. Deshalb unterliegt es dem Betäubungsmittelrecht. Es wird laut Staatsanwaltschaft in der Regel erst dann verschrieben, wenn der Behandlungszweck mit anderen Schmerzmitteln nicht mehr erreicht werden kann.
Ärztin stellte auch falsche Gesundheitszeugnisse aus
Den Angaben zufolge soll die Ärztin in ihrer Praxis in Berlin-Grunewald den Patienten Tilidin in Dosen verschrieben haben, die das therapeutische Maß erheblich überstiegen - und dabei in Kauf genommen haben, ihr Suchtverhalten zu fördern. Den Krankenkassen entstand durch die Verordnungen ein Schaden von rund 7.800 Euro. Im Mai 2023 wurde der Frau die Verordnung von Betäubungsmitteln untersagt.
Die Ärztin musste sich im vergangenen Jahr wegen anderer Vorwürfe bereits vor Gericht verantworten: Sie wurde wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und anderer Delikte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verurteilt. Dieses Urteil - ein Jahr Haft auf Bewährung - ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)