Anklage erhoben

Ärztin soll über 22 Quartale Abrechnungsbetrug begangen haben

Einer Ärztin wird vorgeworfen in Abrechnungen für 22 Quartale überhöhte Angaben gemacht zu haben. Es geht um einen Betrag von rund 100 .000 Euro.

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Nürnberg. Eine Nürnberger Ärztin soll in großem Stil Behandlungen abgerechnet haben, die sie gar nicht erbracht hat. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen (ZKG) habe deswegen Anklage erhoben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Montag mit.

Der Medizinerin wird vorgeworfen, in den Jahren 2015 bis 2021 in den Abrechnungen für gesetzlich Versicherte mit der Kassenärztlichen Vereinigung in 22 Quartalen überhöhte Angaben gemacht zu haben. Konkret soll sie Leistungen abgerechnet haben, obwohl sich die Patienten nach der Vorstellung bei der Ärztin gegen eine Behandlung entschieden hatten, die Patienten die Ärztin nach einigen Terminen nicht mehr aufgesucht hatten oder zu anderen Ärzten gewechselt waren. Es geht um einen Betrag von rund 100 .000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft strebe an, das Geld im Zuge der Hauptverhandlung am Amtsgericht Nürnberg einziehen zu lassen. Die Ärztin habe im Ermittlungsverfahren die Taten eingeräumt. Aufgefallen war der Schwindel durch eine Plausibilitätsprüfung bei der KV Bayern. (dpa/lby)

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Kommentare
Dr. Gunthram Heidbreder 07.12.202114:50 Uhr

6 Jahre lang hat also diese Ärztin Abrechnungsbetrug begehen können. Als ehemaliges Mitglied eines Plausibilitätsausschusses stellt sich mir die Frage, wie viele Prüfungen ihrer Abrechnungen es in dieser Zeit gegeben hat, die jedoch nicht weiter verfolgt oder gar ohne Konsequenzen eingestellt wurden. Nach meiner Auffassung hat eine KV auch die Pflicht, falsch Abrechnende rechtzeitig von ihrem Irrweg abzuhalten, damit sie sich nicht weiter verrennen (Fürsorgepflicht). Zugleich schützt sie damit die korrekt Abrechnenden vor Einkommensverlusten und setzt sich nicht dem Verdacht der Untreue oder gar der Strafvereitlung im Amt aus.

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