Kommentar
Ärztliche Versorgungswerke im Visier
Wann ist ein Arzt ein Arzt? Angesichts der vielfältigen Tätigkeiten, die Ärzte heutzutage ausüben, drängt sich die Frage beinahe auf. Ist ein Arzt im Controlling eines Krankenhauses Arzt? Einer, der im Qualitätsmanagement oder im öffentlichen Gesundheitsdienst arbeitet? Oder einer, der ein Funktionärsamt in der Selbstverwaltung innehat?
Um diese Fragen gibt es mittlerweile häufiger Streit mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wenn es um die Befreiung für die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk geht. Grund dafür sind aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts.
Noch muss das Schicksal der Unternehmensjuristen, die das BSG Anfang April nach und nach von ihren Versorgungswerken zurück in die Rentenversicherung schickt, Ärzte nicht rühren. Doch weitere Entscheidungen sind zu erwarten, die dann auch für Ärzte kritisch werden könnten.
Wenn zum Beispiel, wie offenbar von den Versorgungswerken befürchtet, auch in Kanzleien angestellte Rechtsanwälte in Zukunft nicht mehr befreit werden können, dann hätte das möglicherweise auch Rückwirkungen für angestellte Ärzte - und nicht nur für solche, die in pharmazeutischen Unternehmen arbeiten. Dann stünde die Altersvorsorge aller freien Berufe in Frage.
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