Sachleistung aus Kulanz

Aktive Wundprodukte: Ersatzkassen und BIG direkt erstatten weiterhin

Die Anzahl der gesetzlichen Kostenträger, die weiterhin für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ aufkommen wird allmählich größer.

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Berlin. Für genannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ lief Anfang Dezember die Übergangsfrist aus, in der Hersteller Nutzennachweise beim G-BA hätten vorlegen müssen, um die Erstattungsfähigkeit zu behalten. Seither können diese Wundprodukte regelhaft nicht mehr zulasten gesetzlicher Kostenträger verordnet werden.

Einige Kassen kommen jetzt jedoch der Aufforderung des Bundesgesundheitsministers nach, für weitere drei Monate die Kosten – auch ohne Rechtsgrundlage – zu übernehmen. Wie der Ersatzkassenverband vdek am Mittwoch bekanntgab, gewähren die Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, und HEK „eine verlängerte Kulanzregelung bis zum 2. März 2025“.

„Ärzte sollen keinen Regress befürchten müssen“

„Mit der Übergangsregelung garantieren wir die unterbrechungsfreie Versorgung unserer Versicherten“, erklärt die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner. Wundpatienten könnten demnach wie gewohnt und bundesweit „im Sachleistungsprinzip versorgt werden. Eine separate Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich“.

Auch die Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund, rund eine halbe Million Mitglieder) versichert, für therapeutische Wundauflagen fortgesetzt zu zahlen. „Unsere Versicherten sollen weiterhin Sicherheit bei ihrer derzeitigen Wundversorgung genießen. Auch die Ärztinnen und Ärzte sollen keinen Regress befürchten müssen“, so Norbert Fina, Geschäftsbereichsleiter beim Berliner Landesverband.

In Bayern haben (wie berichtet) KV und Kassenverbände ebenfalls schon eine einheitliche Kulanzvereinbarung getroffen. Damit sind jetzt sowohl regional wie überregional mehrere Ausnahmen vom Erstattungsausfall sonstiger Wundprodukte in Kraft. Ob eine Verordnung davon gedeckt ist, bleibt jeweils patientenindividuell abzugleichen. (cw)

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