Kommentar zur MVZ-Entwicklung
Angestellte Ärzte in die KVen!
Wann nimmt der erste angestellte Arzt den Vorstandssessel einer Kassenärztlichen Vereinigung ein? Blickt man auf die Diskussionen beim Kongress des Bundesverbands MVZ, erscheint das nur noch als eine Frage der Zeit.
Sieht man sich jedoch die Realität an, scheint kaum eine Entwicklung weiter entfernt. Denn bislang sind angestellte Ärzte sowie MVZ-Ärzte nur in zwei Vertreterversammlungen von KVen überhaupt vertreten.
An dieser Situation tragen beide Seiten schuld: Die KVen, weil sie sich immer noch dagegen wehren, die Interessen angestellter Ärzte in der ambulanten Medizin auch nur wahrzunehmen. Sie sollten die Warnungen ihres ehemaligen Bundesvorsitzenden Köhler ernstnehmen.
Doch auch die MVZ-Ärzte selbst sind gefordert. Ohne Engagement in der ärztlichen Selbstverwaltung lässt sich der Normenrahmen selbst beim besten Willen des Gesetzgebers nicht so verändern, dass MVZ und anderen Kooperationen regulär berücksichtigt werden.
Deshalb kommt der Aufruf des BMVZ, sich bei den KV-Wahlen 2016 zu beteiligen, keinen Deut zu früh.
Die Beteiligung von fachübergreifenden Kooperationen in den Gremien birgt auch eine Chance für die KVen selbst: Die ewigen Konflikte zwischen Haus- und Fachärzten könnten in den Hintergrund rücken.
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