Hersteller und Kassen

Annäherung im Clinch um DiGA-Preise?

In einer Rahmenvereinbarung von Kassen und Herstellern Digitaler Gesundheitsanwendungen wird unter anderem die Preisgestaltung thematisiert. Die hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt.

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In einer Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DiGA-Herstellern sollen unter anderem die Möglichkeiten zur freien Preiswahl eingeschränkt werden.

In einer Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DiGA-Herstellern sollen unter anderem die Möglichkeiten zur freien Preiswahl eingeschränkt werden. Unterschrieben ist aber noch nichts.

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Berlin. In der andauernden Diskussion um die Preisgestaltung bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist es einem Bericht von „Handelsblatt Inside“ zufolge zu Annäherungen zwischen Herstellerverbänden und dem GKV-Spitzenverband gekommen.

Demnach haben die Parteien eine Rahmenvereinbarung für die „Apps auf Rezept“ vorgelegt, die unter anderem die Möglichkeiten zur freien Preiswahl einschränken soll.

Kassen kritisieren Preisgestaltung bei DiGA

Der GKV-Spitzenverband hatte zuletzt in einem Positionspapier die freie Preisgestaltung bei DiGA moniert. Hersteller können im ersten Jahr die DiGA-Preise frei wählen, was laut GKV-Spitzenverband mit teils enormen Preissteigerungen einherging – im Vergleich zu vorher aufgerufenen Selbstzahlerpreisen und im Vergleich zu europäischen Märkten.

In der Kritik stehen vor allem DiGA, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur eine Zulassung auf Probe im Fast-Track-Verfahren erhalten haben. Der Nutzen dieser Anwendungen muss erst innerhalb des ersten Jahres nachgewiesen werden. Das BfArM entscheidet dann erneut über ihre Zulassung.

Hinzu kommt laut „Handelsblatt“ die Befürchtung der Krankenkassen, DiGA-Hersteller könnten sich nach der Erprobungsphase mit den Gewinnen aus den Preissteigerungen vom DiGA-Markt zurückziehen.

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Preis gilt nur für die ersten zwölf Monate

In der Rahmenvereinbarung sei nun festgelegt worden, dass auch Hersteller, deren DiGA nach der Erprobungsphase vom BfArM gestrichen werden, in Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband treten müssen.

Zudem müssten Hersteller die Differenz zwischen ihrem festgesetzten Preis und dem im Anschluss an die Preisverhandlungen vereinbarten Preis an die Krankenkassen zurückzahlen, heißt es weiter in dem Bericht. Diese Rückzahlungsvereinbarung betrifft den Angaben zufolge jedoch nicht das erste Jahr; sie gilt erst ab dem 13. Monat. Liegen die verhandelten Preise über dem bis dato geltenden Preis, erhalten laut „Handelsblatt Inside“ die Hersteller eine Zusatzvergütung.

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Maßgeblich für die Preisverhandlungen zwischen Herstellern und Kassen sollen dem Bericht zufolge unter anderem die Anzahl der Verschreibungen der DiGA ab Listung bis kurz vor Verhandlungsstart sein sowie aktuelle Preise und Rabatte für die Anwendung für Selbstzahler und in europäischen Märkten.

Im Streit um ein „Höchstpreis-Modell“ kam es offenbar auch mit der Rahmenvereinbarung noch zu keiner Einigung. Das Thema ist derzeit Gegenstand eines Schiedsverfahrens.

Die Vereinbarung ist also bis zu einem gewissen Grad ausverhandelt, aber in Gänze noch nicht unterschrieben, wie der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) – einer der maßgeblichen Herstellerverbände – auf Nachfrage bestätigte. Weitere Angaben machte der Verband unter Hinweis auf die Vertraulichkeit des Dokuments nicht. Eine Anfrage beim GKV-Spitzenverband blieb bis Montagabend unbeantwortet. (mu)

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