Abrechnung

Anwendung der Gesprächsziffer wird erweitert

Nach der EBM-Reform haben Hausärzte das Budget für Gespräche oft nicht voll ausgeschöpft. Daher haben Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung nun beschlossen, die Abrechnungsmöglichkeit zu erweitern.

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Ärzte können das Problemorientierte hausärztliche Gespräch künftig auch bei schweren Krankheiten abrechnen.

Ärzte können das Problemorientierte hausärztliche Gespräch künftig auch bei schweren Krankheiten abrechnen.

© Alexander Raths/fotolia.com

BERLIN. Ärzte können das Problemorientierte hausärztliche Gespräch (GOP 03230/04230) künftig nicht mehr nur bei einer lebensverändernden Erkrankung, sondern auch bei schweren Krankheiten abrechnen.

Zum 1. Januar soll die Leistungslegende dieser EBM-Ziffer geändert werden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt hat. Dann lautet sie: "Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Arzt und Schwere der Erkrankung erforderlich ist".

Damit wird diese Ziffer des EBM 2013 bereits zum zweiten Mal geändert. So wurde Anfang dieses Jahres die geforderte Gesprächsdauer von 20 Minuten beim Erstkontakt auf zehn Minuten halbiert.

Damit reagierte die Selbstverwaltung auf Zahlen des 4. Quartals 2013, dem ersten unter neuem EBM, wonach die Hälfte bis drei Viertel der Hausärzte das Gesprächsbudget nicht ausgeschöpft hatten.

Anpassung der Legende war überfällig

Offenkundig hat das aber nicht gereicht, um hausarzttypische Gesprächsleistungen zu fördern. Die jetzt beschlossene Modifikation der Leistungslegende war nach Ansicht des Abrechnungsexperten Dr. Dr. Peter Schlüter überfällig:

"Das problemorientierte hausärztliche Gespräch ist eine der Grundleistungen im Praxisalltag - und zwar nicht nur im Zusammenhang mit lebensverändernden Erkrankungen. Hier spielen eben viele gesundheitliche Probleme eine Rolle.

Die Erörterung dieser vielschichtigen Probleme auf lebensverändernde Erkrankungen zu reduzieren, zeigt wieder einmal, wie weit die Bürokraten vom Praxisalltag entfernt sind.

Künftig werden ‚Art und Schwere‘ einer Erkrankung ausschlaggebend sein. Damit dürfte das hausärztliche Gespräch sicher wesentlich häufiger als bisher zur Abrechnung kommen".

Schlüter verweist auf die Mengenbegrenzung der GOP 03230/ 04230. Da sie nur bei 50 Prozent aller kurativ-ambulanten Fälle einer Praxis vergütet werde, wirke sich eine stärkere Ausschöpfung des Budgets nicht auf das Gesamthonorar aus.

Für Haus- und Fachärzte haben Kassen und KBV bereits vereinbart, einige weitere Pauschalen zu erhöhen. (cw)

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