Hausarztförderung
Jetzt gibt's Geld für VERAH und Co
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf drei neue EBM-Ziffern verständigt, um den Einsatz nicht-ärztlicher Assistentinnen in Hausarztpraxen zu honorieren.
Veröffentlicht:BERLIN. Die extrabudgetäre Vergütung von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen und damit die Vergabe von zusätzlich 132 Millionen Euro an Hausärzte ist unter Dach und Fach: Wie die KBV Ende voriger Woche mitteilte, werden zum 1. Januar 2015 drei neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Je Behandlungsfall erhalten Hausärzte mit Abrechnungsgenehmigung für eine Entlastungsassistentin dann 2,25 Euro Zuschlag zur Vorhaltepauschale (GOP 03040). Der Zuschlag werde bis zu einer Summe von 12.851 Punkten "je Praxis und Quartal" gezahlt, heißt es. Allein diese Pauschale bringt Hausärzten maximal 1320 Euro mehr pro Quartal.
Mitbesuche eines Assistenten bringen 12,53 Euro
Neue EBM-Ziffern
EBM-Leistungen für nicht-ärztliche Praxisassistenten ab 2015:
GOP 03060 Zuschlag zur Strukturpauschale 03040: 22 Punkte (rd. 2,25 Euro)
GOP 03062 Hausbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten: 166 Punkte (rd. 17,05 Euro)
GOP 03063 Mitbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten: 122 Punkte (rd. 12,53 Euro)
Darüber hinaus werden Hausbesuche eines Assistenten extrabudgetär mit 17,05 Euro vergütet. Mitbesuche eines Assistenten - gleichfalls ohne Mengenbegrenzung - bringen nach neuem Punktwert 12,53 Euro.
Mit diesen EBM-Ziffern für VERAH & Co ist die Abrechnung einer Praxisassistentin zwar nicht mehr länger auf unterversorgte Regionen beschränkt. Völlig voraussetzungslos ist sie gleichwohl nicht. So muss ein Assistent für mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis angestellt sein.
Außerdem müssen Hausärzte zum Zeitpunkt der Abrechnungsgenehmigung ihrer KV in den zurückliegenden vier Quartalen im Schnitt wenigstens 860 Behandlungsfälle pro Quartal nachweisen; alternativ gilt: 160 Fälle mit Patienten, die älter waren als 75.
Fallzahl erhöht sich um 640
Bei Praxen mit mehreren Hausärzten erhöht sich die geforderte Fallzahl um 640 Fälle (beziehungsweise 120 Fälle über 75) je vollem Hausarztssitz. Weitere Besonderheiten:
Obgleich in vielen Praxen MFA erst noch zu Assistenten ausgebildet werden müssen, dürfen Ärzte die neuen Leistungen bereits mit Beginn dieser Ausbildung abrechnen, sie muss jedoch bis 30. Juni 2016 abgeschlossen sein.
Der Zuschlag zur Vorhaltepauschale wird nicht für Fälle in Hausarztverträgen ohne KV-Beteiligung und Fälle in Knappschaftsverträgen gewährt. Hat eine Praxis 200 Fälle im Hausarztvertrag, erhält sie den Zuschlag von 2,25 Euro nur 400 mal.
Außerdem haben sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt auch darauf geeinigt, die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) zu erhöhen. Damit fließen den Fachärzten ebenfalls 132 Millionen Euro zu.
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