Honorareinigung
Neue Zuschläge für Fachärzte
Fachärzte erhalten kommendes Jahr mehr Geld. KBV und GKV haben eine Erhöhung der Strukturpauschalen (PFG) beschlossen. Extrabudgetär soll es für jede fachgruppenspezifische PFG nun knapp 27 Prozent mehr geben.
Veröffentlicht:BERLIN. Die erklärte Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung ist ein Element der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband. 264 Millionen Euro sollen dafür aufgewendet werden.
Die eine Hälfte des Geldes wurde jetzt (wie berichtet) mit der Einführung neuer EBM-Ziffern zur Honorierung des Einsatzes nicht-ärztlicher Praxisassistentinnen verplant.
Mit der anderen Hälfte soll die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) aufgestockt werden. Diese Pauschale war erst im Oktober vorigen Jahres für sogenannte "Fachgruppen der Grundversorgung" eingeführt worden.
Weil die jetzt beschlossene Erhöhung - um einheitlich 26,7 Prozent - extrabudgetär erfolgen soll, werden für diesen PFG-Zuschlag auch eigene EBM-Gebührenordnungspositionen geschaffen. Ab 1. Januar 2015 erhält jede Fachgruppe der Grundversorgung eine eigene Zuschlagsziffer.
Sie wird dann automatisch durch die Kassenärztliche Vereinigung bei der Abrechnung der PFG zugesetzt. Zur Erinnerung: Die PFG selbst geht in der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) auf.
PFG für Schwerpunktinternisten
Eine weitere Neuerung der jüngsten Honorarbeschlüsse ist die Einführung einer PFG für Schwerpunktinternisten. Bislang galt nur für Internisten ohne Schwerpunkt eine solche Pauschale. (GOP 13220) Künftig erhalten auch die spezialisierten Kollegen - etwa Kardiologen, Nephrologen Onkologen - eine eigene PFG.
Sie wird mit 41 Punkten bewertet. Der extrabudgetäre Zuschlag für Schwerpunktinternisten wird mit elf Punkten bewertet.
6,64 Millionen Euro sollen den Schwerpunktinternisten auf diese Weise zusätzlich zufließen, heißt es in einer Erläuterung der KBV.
Allerdings erhalten sie die PFG nur für solche Behandlungsfälle, bei denen ausschließlich die jeweils für sie im EBM verzeichnete Grundpauschale abrechenbar ist - und/oder darüber hinaus der Laborwirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32001).
PFG für Gynäkologen wird gesenkt
Wie es seitens der KBV heißt, soll anhand der Abrechnungsdaten des 2. Quartals 2015 überprüft werden, ob die neuen Strukturpauschalen zu einer Leistungsausweitung führen. Ergäben sich entsprechende Anzeichen, solle der Bewertungsausschuss über geeignete Gegenmaßnahmen beraten.
Eine Anpassung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung wurde bereits jetzt vorgenommen. So soll die PFG für Gynäkologen (GOP 08220) um sechs Punkte auf 24 Punkte gekappt werden. Das Honorarvolumen der Fachgruppe bleibe aber gleich, versichert die KBV.
Die Anpassung erfolge, weil die Gynäkologen bis dato häufiger als erwartet solche Fälle abgerechnet hätten, bei denen ihnen die PFG zugesetzt wird. Möglich sei das gewesen, erläutert die KBV, weil häufig die GOP 01701 (Pauschale für Laborleistungen rund um Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch) nicht angesetzt wurde.
Gynäkologen sollen künftig die PFG auch dann erhalten, wenn sie die Laborpauschale nach GOP 01701 abrechnen.
Auch Psychiater, Nervenärzte und Neurologen müssen sich auf Änderungen einstellen. So soll die für psychiatrische und nervenheilkundliche Grundversorgung bisher einheitlich mit 40 Punkten (4,05 Euro) bewertete Strukturpauschale (GOP 21218) gesplittet und unterschiedlich bepunktet werden.
Die alte und neue PFG für die Psychiatrie (GOP 21218) bringt ab 1. Januar 44 Punkte (4,52 Euro). Die PFG für die Nervenheilkunde wird in einer neuen Ziffer (GOP 21225) mit 39 Punkten bewertet (4,01 Euro). Die PFG für Neurologen (GOP 16215) wird um einen Punkt auf 39 Punkte gesenkt.
Die übrigen Fachgruppen müssten nicht mit einer Absenkung ihrer PFG rechnen, heißt es. Im Gegenteil: Für sie erhöht sich allein schon dank besseren Punktwertes zum 1. Januar die Strukturpauschale.
Beispiel Anästhesiologen: Deren PFG bringt aktuell 7,60 Euro. Ab Januar werden es 7,70 Euro sein, zu denen sich dann noch der neue extrabudgetäre Zuschlag - für Anästhesiologen sind es 20 Punkte beziehungsweise 2,05 Euro - hinzu addiert. Daraus resultiert ein Plus von 28,3 Prozent. (cw)
Eine Übersicht der neuen Zuschlagsziffern zu den jeweiligen fachärztlichen Strukturpauschalen (PFG) sowie eine Auflistung der neuen Strukturpauschalen für Schwerpunktinternisten gibt es unter: www.kbv.de