Arzthaftung

Apfel verschluckt: Klinik, Ärztin und Schwester sollen eine Million Euro zahlen

Eine ungewöhnlich hohe Schadensumme hat jetzt das Landgericht Limburg einem hirngeschädigten Kind zugesprochen. Ursache war das Verschlucken eines Apfels bei intravenöser Antibiotikagabe.

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Limburg. Nach einem folgenschweren Vorfall im Krankenhaus hat das Landgericht Limburg einem Kind eine Million Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Eine Zivilkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der damals ein Jahr alte Junge bei der Gabe eines Antibiotikums derart geweint und geschrien hatte, dass er sich an einem zuvor gegessenen Stück Apfel verschluckte. In der Folge habe er bei dem Vorfall im Jahr 2011 schwerste Hirnschäden erlitten.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes orientierte sich die Kammer der Mitteilung zufolge an den fatalen Konsequenzen: Der Junge werde nie „ein auch nur näherungsweise normales Leben“ führen. Gefordert hatte dieser als Kläger ein Schmerzensgeld von mindestens 500 .000 Euro.

Zur Zahlung der Summe nebst Zinsen verurteilt wurden laut Gericht die betreffende Klinik im Kreis Limburg-Weilburg, eine Krankenschwester sowie eine Belegärztin.

Gericht: Krankenschwester wartete nicht lange genug

Der Fall hatte sich im Dezember 2011 ereignet. Das Kind sei damals wegen eines Infekts in die Klinik gekommen. Über einen Portzugang habe der Einjährige die Arznei bekommen sollen. Die Krankenschwester habe gewusst, dass das Kind kurz zuvor gegessen hatte, urteilte das Gericht.

Sie hätte damit rechnen müssen, dass sich der Junge über die Medikamentengabe aufregen würde und daher damit länger warten müssen, um ein mögliches Verschlucken von Speiseresten zu verhindern. Die dann eingeleiteten Rettungsmaßnahmen seien zudem „fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen“.

Das Gericht listete die schweren Folgen für den Kläger und seine Familie auf: Er könne nicht sprechen und laufen. Eine normale Kindheit sei ihm weitgehend verwehrt geblieben. „Spielen mit seinen Eltern, Geschwistern oder anderen Kindern, der Besuch eines Kindergartens oder einer normalen Schule, der Aufbau von regulären Sozialbeziehungen zu Gleichaltrigen“ seien ihm unmöglich. Rund um die Uhr sei er auf fremde Hilfe angewiesen.

Das Gericht entschied zudem, dass dem Kläger „sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden“, zu ersetzen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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