Prävention
Apotheker und GKV vereinbaren „Modalitäten“ zur Grippeimpfung
Fast vier Wochen über Termin ist der Vertrag zur Grippeimpfung in Apotheken unterschriftsreif. Details werden noch nicht verraten.
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Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf „Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt“. Zu den Details hüllt man sich jedoch vorerst in Schweigen.
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Berlin. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich nach längeren Verhandlungen jetzt auf „die Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt“, wie der Apothekendachverband ABDA am Dienstag mitteilte. Der Vertragstext müsse nun nur noch von beiden Parteien unterschrieben werden. Erst danach wollen die Vertragspartner weitere Details der Übereinkunft bekanntgeben.
DIe regelhafte Teilhabe der freiberuflichen Pharmazeuten an der saisonalen Grippeimpfung wurde mit dem Pflegebonusgesetz Ende Juni beschlossen. Laut Paragraf 132e SGB V hätten DAV und GKV-Spitzenverband wesentliche Vertragsinhalte – Vergütung für Impfung und Dokumentation, Abrechnung – bereits bis Ende August festlegen sollen. Anschließend wäre eigentlich die Schiedsstelle am Zug gewesen. Nachdem jedoch bereits in Sachen pharmazeutische Dienstleistungen das Schiedsgremium gefordert war, wollte man diesmal offenkundig nicht schon wieder die Initiative aus der Hand geben.
Da die Coronavirus-Impfverordnung noch bis Ende Dezember 2022 gilt, können die Apotheker zur aktuellen Influenza-Prävention auch kombiniert gegen COVID impfen; näheres dazu wurde von der ABDA aktuell jedoch nicht gesagt. (cw)