Hilfstaxe
Apotheker ziehen Klage zurück
Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben den Streit um die neue Hilfstaxe außergerichtlich beigelegt. Beide Seiten zeigen sich mit dem Kompromiss zufrieden.
Veröffentlicht:BERLIN. Im Gegenzug zur Streichung exklusiver Rabattverträge mit einzelnen Zytostatika herstellenden Apotheken, sollte die sogenannte Hilfstaxe, das Preisverzeichnis für parenterale onkologische Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln, neu verhandelt werden. So sieht es das Mitte Mai 2017 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vor.
Apothekerschaft und GKV-Spitzenverband konnten sich jedoch nach monatelangen Verhandlungen nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen. Ein Schiedsstellenbeschluss Anfang dieses Jahres stieß dem Deutschen Apothekerverband (DAV) derart sauer auf, dass er dagegen Klage beim Berliner Landessozialgericht einreichte.
Nun habe man sich aber doch noch außergerichtlich vergleichen können, ließ am Mittwoch der Apothekerdachverband ABDA wissen. Der DAV habe seine Klage gegen den Schiedsstellenbeschluss zurückgezogen. "Der Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Zytostatika herstellenden Apotheken", versichert DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich.
Für die Branche sei es entscheidend, dass die Hilfstaxe in der Schiedsstellenversion nun nicht mehr rückwirkend ab 1. November 2017 gelten soll, sondern erst ab 1. Februar 2018. Darüber hinaus entfallen nach Darstellung der ABDA die zunächst vorgesehenen "Auffangabschläge" von 1,6 Prozent für ab 1. Februar 2018 neu in den Markt eingeführte Krebsmittel sowie 50 Prozent für gleichen Datums generisch gewordene Wirkstoffe. In solchen Fällen würden die von den Apothekern zu leistenden Abschläge auf den Einkaufspreis im Anschluss an Preisabfragen durch den GKV-Spitzenverband gesondert verhandelt.
Hinsichtlich der Abschlagssystematik, der Datenabfragen und -auswertungen sowie der Orientierung am pharmazeutisch-technologischen Fertigungsaufwand sei der Schiedsspruch dagegen "vollständig anerkannt" worden, erklärt Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Marini: "Unterm Strich kann man sagen, das lange Ringen um einen tragfähigen Kompromiss hat sich gelohnt".
Mit der neuen Hilfstaxe werden die Abschläge, die die Pharmazeuten den Kassen für Generika regelmäßig auf den zweitgünstigsten Apothekeneinkaufspreis gewähren müssen, von 30 auf 50 Prozent angehoben. Einige Wirkstoffe sind davon ausgenommen, für sie gelten noch höhere Nachlässe, in der Spitze bis zu 84 Prozent (Epirubicin und Doxorubicin). Für noch patentgeschützte Wirkstoffe und Biosimilars ist ein Abschlag von 1,6 Prozent auf den günstigsten Einkaufspreis vorgesehen.
2017 gaben die gesetzlichen Kassen laut Arzneiverordnungsreport 1,16 Milliarden Euro für Zytostatika-Zubereitungen aus. (cw)