Arbeitsgericht stärkt Rechte von Mobbing-Opfern
ERFURT (mwo). Arbeitgeber werden es in Zukunft schwerer haben, einer möglichen Mitverantwortung bei Mobbing-Vorfällen zu entgehen. Arbeitgeber können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Entschädigung für den betroffenen Arbeitnehmer nicht mit dem Argument ablehnen, die Anfänge lägen schon zu lange zurück.