Arbeitsrecht

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur schwer anfechtbar

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BERLIN. Hat ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "formell ordnungsgemäß" ausgestellt, so wird sie "nicht durch die schlichte Annahme des Arbeitgebers erschüttert, der ausstellende Arzt habe seine Einschätzung lediglich auf Grundlage der subjektiven Schilderung der Symptome der Patientin gewonnen".

Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Es ging um einen Arbeitgeber, der am vorhergehenden Tag ein Gespräch mit der Mitarbeiterin geführt hatte, bei dem "von einer Erkrankung der Frau nichts zu erkennen gewesen" sei.

Zu dieser Beurteilung sei er wegen mangelnder medizinischer Sachkunde gar nicht in der Lage gewesen, so das Gericht. (bü)

Az.: 28 Ca 18429/13

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