Unfallversicherungs-Urteil
Arbeitsunfall: Arbeit in Corona-Hochrisikogebiet kein Beleg für COVID-19-Infektion
Für die Gewährung der Hinterbliebenenrente bedarf es des eindeutigen Arbeitskontextes einer COVID-19-Infektion, so das Sozialgericht Osnabrück.
Veröffentlicht:Osnabrück. Eine COVID-19-Infektion eines Arbeitnehmers nach längerem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet begründet nicht die Anerkennung als Arbeitsunfall. Es muss vielmehr zweifelsfrei feststehen, dass sich ein Arbeitnehmer während der Arbeit mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert und dadurch einen Arbeitsunfall erlitten hat, entschied das Sozialgericht Osnabrück in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte die Witwe eines Mannes, der im Februar 2021 an COVID 19 verstorbenen war. Die Frau führte die Erkrankung auf dessen Montagetätigkeit in Süddeutschland zurück. Die Region habe als Hochrisikogebiet gegolten. Dort müsse er sich angesteckt haben. In der Heimat habe es dagegen kaum Coronafälle gegeben.
Das Sozialgericht urteilte, dass kein Arbeitsunfall vorliege. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall und die Gewährung einer Hinterbliebenenrente müsse die COVID-19-Infektion zweifelsfrei nachgewiesen sein. Hier seien auf der Baustelle keine positiv getesteten Corona-Fälle dokumentiert worden. Allein der Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet reiche für die Anerkennung als Arbeitsunfall nicht aus.(fl)
Sozialgericht Osnabrück, Az.: S 17 U 220/21